Stadt kürzt Hartz-IV-Bezüge eines Bettlers
Mitarbeiter beobachtete Bedürftigen bei ′Nebenerwerb′
Göttingen. Der Mitarbeiter der Stadt Göttingen muss Manfred Schmidt (Name von der Redaktion geändert) tagelang beobachtet haben, als dieser versuchte, in der Innenstadt seine kärgliche Sozialhilfe aufzubessern. Dann schlug der Bürokrat zu.
Anfang Februar erhielt Schmidt einen Brief vom Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung. "In den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen, wie Sie vor dem Rewe-Supermarkt Kurze Geismarstraße/Ecke Lange Geismarstraße gebettelt haben", heißt es in dem Brief, der dieser Zeitung vorliegt. Und dann geht die Amtsperson ins Detail: "Zuletzt lagen am 3.1. 2009 in der Mittagszeit circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose." Um den erwerbsunfähigen Mann danach darauf hinzuweisen, dass zum Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches auch Einkünfte zählen, "die durch Betteln erzielt werden".
Die Konsequenz teilt der Behördenvertreter dem Bedürftigen im nächsten Satz mit: "Ich beabsichtige daher, ab dem 1.2.2009 einen Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln anzurechnen." Wie er auf diese Summe kommt, wird in dem Schreiben ebenfalls erklärt.
"Den Betrag habe ich aufgrund der von mir festgestellten Beträge auf den Monat hochgerechnet." Statt 669,37 Euro erhielt Manfred Schmidt fortan nur noch 549,37 Euro.
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