Mittwoch, 1. Juli 2009

EU „Das ist Verfassungsbruch“ Die EU ist NICHT demokratisch

„Das ist Verfassungsbruch“

Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg Foto: privat

Graf von Stauffenberg, der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat im Vertrag von Lissabon einen „schwerwiegenden Konstruktionsfehler“ entdeckt und dies letzte Woche öffentlich gemacht.

Beeinflußt dieser Fund Ihre eigene Verfassungsklage gegen Lissabon?

Stauffenberg: Nein, denn die Professoren Murswiek und Kirchhof bestätigen – wenn vielleicht auch aus einem anderen Blickwinkel – das, was wir in unserer Beschwerde bereits vorgetragen haben.

Murswiek spricht von einer „Degradierung“ der nationalen Verfassungen, also etwa des Grundgesetzes, durch den Lissabon-Vertrag.

Stauffenberg: Ja, nur droht diese Degradierung nicht nur, sie wirkt, wie wir belegt haben, laufend, heute schon, und zwar durch Mißbrauch der EU-Verträge ohne Ermächtigung.

Murswiek nimmt an, es handle sich um einen unbeabsichtigten Fehler im Vertragswerk. Steckt tatsächlich keine Absicht dahinter?

Stauffenberg: Weder noch. Bei den europäischen Verträgen, bis hin zu dem kulminierenden Abkommen von Lissabon, mißachten die Bundesregierungen das Grundgesetz absichtlich, weil sie meinen, sie dürften das. Sie berufen sich dabei auf „internationale Vertragsregeln“.

Aber niemand hat den Regierungen Vollmacht gegeben, das Grundgesetz zu entleeren und sich ihrer demokratischen Legitimation zu entziehen. Bundestag und Bundesrat haben vor den Amtsträgern versagt. Ihre Vorstellungen von Political Correctness ersetzt weder Vollmacht noch Recht. Regierungen und Parlamente haben sich als rechtsuntauglich erwiesen.

„Demokratisch und rechtsstaatlich – die EU ist das nicht!“

Sie haben sich selbst ausdrücklich als einen „Freund der europäischen Einigung“ bezeichnet. Warum klagen Sie dann in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag?

Stauffenberg: Die friedliche Gemeinschaft der freien Menschen Europas ist notwendig und dringend. Aber was Regierungen und Amtsträger aus ihr gemacht haben, mündet in eine Katastrophe. Und sie beginnt nicht erst in Lissabon.

Inwiefern?

Stauffenberg: Nach dem deutschen Grundgesetz geht „alle Staatsgewalt vom Volke aus“, also von den Bürgern. Die hoheitliche Gewalt, die uns heute aus Brüssel beherrscht, geht dagegen längst nicht mehr „vom Volke aus“. Niemand verantwortet sie gegenüber den Bürgern. So hat in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise der EU-Apparat völlig versagt, sowohl in der Erkennung wie in der Gegensteuerung. Man war nur mit sich selbst beschäftigt.

Wäre die EU ein Staat, so Ihre Analyse, könnte sie nicht Mitglied der EU werden – weil sie ihren eigenen Anforderungen nicht genügt.

Stauffenberg: Mitglied der Europäischen Gemeinschaften – jetzt der EU – dürfen nur souveräne Staaten werden, die selbst freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich sind. Die Europäische Union ist dies nicht. Ihrer – stetig wachsenden – Hoheitsgewalt fehlt demokratische Legitimation und demokratische Verantwortung. In ihrem Vorrang zermahlt sie die freiheitlichen Demokratien ihrer Mitgliedsstaaten.

Ist die EU also eine Demokratie?

Stauffenberg: Nein, eindeutig nicht. In Europa regieren Konglomerate von Machtteilhabern. Sie sind beweglich strukturiert mit häufig wechselnden Besetzungen. Sie rekrutieren sich aus einem europäischen und 27 nationalen Behördenapparaten – unter der irreführenden Bezeichnung Ministerrat –, oft ergänzt durch „Mitmischer“ aus wirtschaftlichen oder politischen Verbänden und „Delegationen“ des Europäischen Parlaments.

Ihre Entscheidungswege sind erratisch verstrickt, ihre Beschlüsse undurchsichtig, ihre Produkte aber rechtsverbindlich. Ihre fluktuierende Kollektivität gewährleistet die Anonymität der handelnden Personen. Sie garantiert Verantwortungsfreiheit für die Ergebnisse. Dies beschreibt das langjährig eingeübte, durch ständige Wiederholung konsolidierte, vorgeblich „sachgerechte“ Verfahren, das – gutsprachlich zur Political Correctness geschönt – Recht, Verantwortung und Demokratie ersetzt.

„Montesquieu hat in Brüssel keine Chance“

In fünf Wochen sind Europawahlen, kann und wird das Europäische Parlament dies ändern?

Stauffenberg: Nein, aus zwei Gründen: Das Europäische Parlament scheitert als demokratisches Korrektiv, denn ihm fehlt die faire Repräsentation gleicher Bürger und damit das Wesensmerkmal der Demokratie, und weil selbst die in Lissabon erweiterten Rechte des Parlaments ganz und gar überschattet werden von der ungleich stärker wachsenden Übermacht der Kommission, die allein eine legislative Initiative ergreifen darf. Das Parlament darf aus eigenem Impuls nicht einmal seine früheren Fehlentscheidungen korrigieren. Und dieser sind täglich mehr.

Beschreiben Sie damit nicht nur ein Zwischenstadium, aus dem vielleicht schließlich doch eine europäische Demokratie entsteht?

Stauffenberg: Erneut nein, und zwar aus dem zweiten Grund: Die Schieflage der EU ist nicht nur ein Relikt aus dem – zwischenstaatlichen – Werdegang der Gemeinschaften. Sie ergibt sich aus der absichtsvoll gehüteten Interessenlage der nationalen Regierungen. Diese allein waren, sind und bleiben die Verhandlungspartner. Sie haben im – völkerrechtlichen – Transfer nationaler Hoheit die Schmälerung ihrer eigenen Zuständigkeiten ersetzt und überkompensiert durch ihre bestimmende Teilhabe („Partizipation“) an exekutiver und legislativer Überhoheit.

Auch in Lissabon haben die europäischen Regierungen nicht um Demokratie oder um Dezentralisierung, nicht um bürgernahe Subsidiarität oder humane Grundrechte gestritten, sondern um die Stimmgewichte der einzelnen Staatsapparate. Sie beharren auf ihrem Handlungs- und Verhandlungsmonopol, und deshalb auf der Allzuständigkeit ihrer Amtlinge. Montesquieu hat keine Chance.

Sie haben bereits von einem „Ausverkauf des Erbes Montesquieus“ gesprochen.

Stauffenberg: Dem Baron Charles-Louis de Montesquieu verdanken wir das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung. Sie schützt den Bürger vor Amtswillkür. In unserem Grundgesetz ist sie – unantastbar – vorgeschrieben „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung“, wie es dort in Artikel 20 heißt. In Brüssel dagegen ist sie unbekannt. Satt ihrer regiert ein amorphes Konglomerat von Machtteilhabern, das funktionale Verantwortungen ausschließt.

„Zweckverbände einiger souveräner Staaten”

Mit dem Bundestag sind Sie besonders hart ins Gericht gegangen: Für das Verfassungsorgan, dem die Souveränität des Volkes anvertraut ist, ist Ihr früher geäußerter Vorwurf, sich „willfährig und gehorsam“ zu verhalten, besonders ehrenrührig. Was genau meinen Sie damit?

Stauffenberg: Die Europäischen Gemeinschaften sind entstanden als Zweckverbände einiger souveräner Staaten. Sie haben miteinander politisch-wirtschaftliche Teilkomplexe – etwa in den Bereichen Rohstoffproduktion, Atomenergie, Außenhandel – gebündelt. Mitglieder waren nicht Menschen, sondern Staaten. Für sie zuständig, als „auswärtige Beziehungen“, waren die staatlichen Exekutiven, also Regierungen, Beamte, Diplomaten. Dabei ist es bis heute geblieben, obwohl der „Staatenverbund“ immer komplexer wurde. Immer umfangreicher übernahm er die Gesetzgebung, die unmittelbar bis hinein in das tägliche Leben der Menschen greift.

Experten beziffern sie bereits auf achtzig Prozent aller Rechtsregeln. Gesetzesmacher sind der Ministerrat und die Europäische Kommission, also die Funktionäre der – staatlichen und überstaatlichen – Exekutiven. Wo sie entscheiden, hat der Bundestag nichts mehr zu melden. Aber die Abgeordneten, unsere „Volksvertreter“, haben diesem Prozeß zugestimmt. Sie haben sich fügsam entmachtet, weil sie längst verlernt hatten, sich als kontrollierendes Gegengewicht zur Regierung zu verstehen.

Das heißt? –Wie würden Sie also das Verhalten der Bundestagsabgeordneten qualifizieren?

Stauffenberg: Es handelt sich um Verfassungsbruch.

Ist das ein Putsch?

Stauffenberg: Ich sage es in meinen Worten und stelle noch einmal klar: Nicht weil sie Souveränitätsrechte übertragen, verletzten sie die Verfassung. Sie zerbrechen aber weit mehr, weil sie in Europa einen Machtapparat installieren, dessen Akteure weder demokratisch legitimiert sind, noch – rechtsstaatlich kontrolliert – den Bürgern Rechenschaft ablegen.

In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Ist dieser Zustand nun gegeben?

Stauffenberg: Das Widerstandsrecht verdanken wir den schrecklichsten Erfahrungen aus unserer Geschichte. Niemand sollte es heute als modische Kultware feilbieten. Wir haben das höchste Gericht angerufen, weil wir erwarten, daß es Recht sprechen wird.

Wann wäre der Fall des „Rechts zum Widerstand“ dann gegeben?

Stauffenberg: Fragen Sie das Hellseher oder Spekulanten, nicht mich.

„Warnungen? – Wie Lemminge strömen wir im Schwarm“

Im März 2008 wurde des 75. Jahrestags des NS-Ermächtigungsgesetzes gedacht. Mit Kopfschütteln konstatierten Politiker, Historiker und Journalisten, wie der Reichstag damals so tief habe sinken können. Haben wir in Anbetracht dessen, was Sie schildern, das Recht zu solchem Hochmut? Und: Sehen Sie zwischen beiden Vorgängen gewisse Parallelen?

Stauffenberg: Nein, aber auch nicht das Recht zu falschen Parallelen. Wir sollten uns den gegenwärtigen Problemen stellen und sie nicht mit historisierenden Etiketten bekleben.

Sogar der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, spricht von einer „Selbstentmachtung der Parlamente“, Altbundespräsident Roman Herzog von einer Gefährdung der Demokratie durch Lissabon. Prominentere Warner kann man sich kaum vorstellen. Warum gibt es dennoch keine Reaktion der Politik?

Stauffenberg: Weil Warnungen stören und die Etablierten beunruhigen. Man hat sich eingerichtet in den Verhältnissen, wie sie sind – parteiübergreifend und Presse inklusive. Und weil sie schon lange so wurden, gilt ihr Werdegang als Maßstab und Gesetz. In der Gesellschaft strömen wir mit den anderen und die anderen mit uns wie Lemminge im Schwarm. Da ist kein Platz für ein nachdenkliches „Wo?“ oder ein besorgtes „Wohin?“

Sie sind selbst Mitglied der Union. Ihre Partei treibt den Lissabon-Vertrag voran. Das heißt, Sie gehören einer Organisation an, der Sie schlimmste Verfehlungen gegen Verfassung und Demokratie vorwerfen.

Stauffenberg: Ich bin der CSU beigetreten, um mitzuwirken, nicht um zu applaudieren oder nachzulaufen. Das ist heute nicht anders als vor 46 Jahren. Mitglieder mit solchem Grundverständnis bräuchten die demokratischen Parteien heute dringender als damals – und zwar alle.

Der bekannteste Lissabon-Kläger ist Ihr Parteifreund Peter Gauweiler. Warum klagen Sie nicht gemeinsam?

Stauffenberg: Wir haben die verschiedenen Organklagen und Beschwerden geprüft, von Peter Grauweiler bis zur „Linken“. Weil sie unsere Sicht und unsere Kritik am Prozeß der europäischen Integration nicht hinreichend spiegeln, haben wir uns zu einer gesonderten Aktion entschieden. Die Sorgfalt unserer Prüfung erklärt auch den späten Zeitpunkt unserer – zusätzlichen – Beschwerde.

Wenn die Klagen tatsächlich doch abgewiesen werden und der Lissabon-Prozeß weiterläuft wie bisher – wie sieht dann die Zukunft aus?

Stauffenberg: Ich bin kein Prophet. Aber keiner von uns hat das Recht, passiv zu erdulden, was Macht mit uns macht. Gefordert sind die Europäer als mündige Bürger, nicht die Weissager und Weggucker.

Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg ist neben Peter Gauweiler der prominenteste konservative Beschwerdeführer gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Jurist saß von 1976 bis 1987 für die CSU im Deutschen Bundestag und war von 1984 bis 1992 Abgeordneter des Europäischen Parlaments. 1938 wurde er als dritter Sohn Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenbergs, des späteren Kopfes der Erhebung vom 20. Juli 1944, in dessen Garnisonsstandort Bamberg geboren.

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