Montag, 2. Juli 2012

Polizeikontrolle


Die Polizei handelt auf der Rechtsgrundlage von Strafprozessordnung STPO ,
Strafgesetzbuch STGB sowie das jeweilige Landesgesetz über die öffentliche Sicherheit (Polizeirecht)
Diese Rechte der Polizei sind sehr genau geregelt und lässt den Polizisten nur wenig Spielraum.
Doch das weiß der Bürger in der Regel nicht und das nutzt der Polizist aus.


Personenkontrolle:
Guten Tag ihren Ausweis bitte: Ausweis vorzeigen ( verpflichtend zur Feststellung der Identität )
Nach Polizeirecht erlaubt ist eine Personenkontrolle sprich Identitätsfeststellung

Kannst du keinen Ausweis vorlegen werden Sie versuchen dich nach 102 oder 103 STPO
(Durchsuchung und Erkennungsdienstliche Behandlung einer verdächtigen Person ) mit zu nehmen.

Das dürfen Sie aber NUR wenn du verdächtigt wirst eine Straftat begangen zu haben und eindeutige Beweise vorliegen.
(Ein Beweis wäre z.B die Tüte mit dem Geld in deiner Hand nach einem Bankraub)
Rote Augen( Verdacht auf Drogenkonsum oder Besitz ) ist hier KEIN hinreichender Grund.


Sie dürfen allerdings bei Inpol deine Identität erfragen, wenn du ihnen deinen Namen nennst. Das dauert keine 30 sec. und die Polizei sieht online deine Identität.
Es besteht als KEIN Grund dich aufgrund einer Identitätsfeststellung mit auf die Wache zu nehmen. Entsprechend hast du das Recht dies zu verweigern.

Bei einer Personenkontrolle darf die Polizei also ausschließlich deine Identität feststellen.
Sie dürfen dich NICHT durchsuchen, es sei den DU stimmst der Durchsuchung zu.
Und das solltest du nicht tun.
Denn du weißt ja, alles was du sagst und besitzt kann gegen dich verwendet werden.

Deswegen Identitätsfeststellung JA. Wache NEIN Durchsuchung NEIN.


Nimmt dich die Polizei trotzdem mit auf die Wache machen sie sich strafbar nach

§239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung (Absatz 4 besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen)
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger Personen

Durchsucht dich die Polizei trotzdem macht sie sich strafbar nach

§240 STGB Nötigung (Absatz 4 besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen)
§340 STGB Körperverletzung im Amt
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger Personen


Anzuzeigen ist der Polizist bei der Staatsanwaltschaft mit Strafanzeige UND Strafantrag.

Das wird der Polizist nicht Riskieren denn seine Beförderung hängt davon ab ob er ein Verfahren anhängig hat im System **Mitteilung in Strafsachen**.
Dabei kommt es nicht darauf an ob er verurteilt wird oder nicht.
Es kommt alleine darauf an, wie lange sich das Verfahren hin zieht.
(Und so ein Verfahren kann schon mal ein Jahr dauern bis es vom Tisch ist.)
Solange ein Eintrag im System **Mitteilung in Strafsachen** vorhanden ist, wird der Polizist NICHT befördert.
Und das wird er nicht riskieren,
Er wird sich statt deiner ein anderes leichteres uninformiertes Opfer suchen,
mit dem er beim Chef Punkte sammelt. (Denn um nichts anderes geht es dem Polizisten)



Verkehrskontrolle !!

Allgemeine Verkehrskontrolle nach 36 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (Prüfung der Verkehrstüchtigkeit)
Diese Prüfung ist sehr genau geregelt und lässt der Polizei nur einen sehr geringen Spielraum.

Auch hier dürfen Sie deine Identität feststellen per Ausweis wie bei der Personenkontrolle.
Weiterhin dürfen die Polizisten die Verkehrstüchtigkeit deines Fahrzeugs feststellen (Sichtkontrolle von außen und Fahrzeugschein)
Weiterhin dürfen sie deinen Führerschein verlangen um fest zu stellen ob du berechtigt bist das Fahrzeug zu führen.
Weiterhin musst du auf Verlangen aussteigen.

Sie dürfen keine Alkoholkontrolle machen, (ins Röhrchen pusten,) es sei denn du riechst nach Alkohol. Sie dürfen weiterhin weder Urin noch Schweißtest verlangen.
Sie dürfen NICHT verlangen das du Motorhaube oder Kofferraum öffnest. Sie dürfen das Fahrzeug NICHT durchsuchen.
Sie dürfen NUR durch die Scheiben ins innere sehen.
Sollten die Polizisten das Fahrzeug durchsuchen wollen solltest du dies Verweigern.

Sie dürfen dich auch nicht zu etwas auffordern wie .. schauen sie mir mal in die Augen , gehen Sie auf dem Strich , balancieren Sie auf einem Bein etz. Alles Quatsch.
Du solltest solche Spielchen verweigern, denn dazu hast du das Recht.
Solches Ansinnen der Polizisten begegnest du einfach mit der Antwort.
**** " Dazu fehlt ihnen die Rechtsgrundlage. Soetwas ist eine physio pathologische Untersuchung und ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. ich verweigere die Mitwirkung in diesem Punkt " ****


Informelle Befragung, nennt sich juristisch das Gespräch der Polizisten mit dir als Opfer. Nein nicht vertippt .. ich meine Opfer.
Denn DU bist der Steigbügel ihrer Karriereleiter. Der Polizist will dir nicht helfen, er will dir ans Bein pissen.
Dementsprechend solltest du dich auf so ein Gespräch NICHT einlassen, denn jede Information kann der Polizist gegen dich verwenden und wird das in der Regel auch tun.




z.B.
Frage der Polizei: Haben Sie Alkohol oder Drogen konsumiert? ....
Beste Antwort: Nein oder Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Haben sie früher schon mal Drogen konsumiert?
Antwort: Nein oder Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Wohin fahren Sie denn?
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Ist das ihre Freundin? (Auf dem Beifahrersitz)
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Woher kommen Sie gerade
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben
Frage: Fahren Sie öfters hier entlang?
Antwort: Dazu mache ich keine Angaben

etz. etz .. Denn JEDE Information wird gegen dich verwendet. Auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln lassen.


Die Blutabnahme nach 81a STPO (körperliche Untersuchung) , welche die Polizisten dir jetzt androhen werden , ist ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Bürgers und muss
durch Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden.
Das tut der aber NUR, wenn Beweise vorliegen.
Da du aber weder ins Röhrchen gepustet hast, noch auf einen Streifen gepinkelt hast, noch einen Schweißtest gemacht hast und dein Auto nicht durchsucht werden darf liegen eben keine Beweise vor.
Der Staatsanwalt wird entsprechend eine Blutabnahme verweigern. (Es sei denn du riechst nach Alkohol)

Zwingt dich der Polizist mit auf die Wache oder durchsucht deinen Wagen ohne deine Einwilligung ist das wiederum eine Straftat des Polizisten nach......

§239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung (Absatz 4 besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen)
§340 STGB Körperverletzung im Amt
§343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger Personen

... und du solltest dem Polizisten das auch klipp und klar sagen, das du informiert bist und keine Skrupel hast bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige UND Strafantrag gegen ihn zu stellen.


Drogenkontrolle.
Sollte ein Polizist auf dich zukommen und dir ankündigen eine Drogenkontrolle egal ob als Fußgänger oder als Autofahrer
Antwortest du: Laut Dienstvorschrift der Polizei ist Generalprävention verboten. Eine Drogenkontrolle fällt unter diese Generalprävention und ist schlicht nicht erlaubt.


Das sollte ausreichen




Verhaltensregeln.       Ablauf der Kontrolle

Sei freundlich und komme dem was die Polizei darf zügig und ohne zu meckern nach. Gib ihnen die Papiere. Steige auf Verlangen aus dem Auto aus.

Hat sich die Kontrolle dann nicht erledigt. Und der Polizist möchte dich in eine
**Informelle Befragung** verwickeln, oder möchte dir in die Augen sehen, dein Fahrzeug durchsuchen oder andere Dinge welche der Polizei nicht gestattet ist, gibst du erstmal keine Antwort.

Statt dessen holst du ruhig und gelassen sichtbar Zettel und Stift und fragst ihn nach seinem Ausweis.

Meist dreht der Polizist um und die Kontrolle hat sich erledigt. Kurz darauf bekommst du deine Papiere und kannst weiterfahren. Die Polizei sucht sich ein einfacheres Opfer.

Verweigert der Polizist die ausreichend lange Einsicht in seinen Ausweis, antwortest du.
„Laut Dienstvorschrift sind Sie verpflichtet mir auf Verlangen ihren Ausweis so zu zeigen, das ich mir ihre Daten aufschreiben kann“

Jetzt weiß der Polizist schon, das er kein leichtes Opfer hat und bricht die Kontrolle ab. Du bekommst deine Papiere.

Im ungewöhnlichen Fall, das die Polizisten dir ihre Ausweise zum notieren vorlegen wissen die Polizisten das Sie ab jetzt in einer gefährlichen Lage sind und werden kaum mehr tun als zu versuchen dich in eine **Informelle Befragung** zu verwickeln. Diesem Ansinnen wirkst du einfach mit **Dazu mache ich keine Angaben** entgegen.

Spätestens nach dem 3ten **Dazu mache ich keine Angaben** sollte die Polizeikontrolle endgültig vorüber sein.
Eventuell wird jetzt noch versucht dich dazu zu bewegen in einen Alkohol oder Drogentest einzuwilligen. Auch dieses Ansinnen verweigerst du.
Der Polizist wird dich nun fragen, warum du so unkooperativ bist.
Darauf antwortest du nur. **Weil es nicht nötig ist und ich auch keinen Grund für meine Weigerung angeben muss. **

Ist die Polizeikontrolle jetzt immer noch nicht beendet und die Polizisten verlangen immer noch nach einem Alkohol oder Drogentest mit der Androhung dich sonst mit auf die Wache zu nehmen. Sagst du freundlich und mit einem lächeln auf den Lippen.

** Wenn Sie mich mitnehmen , stelle ich beim zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige UND Strafantrag gegen Sie beide wegen §239 STGB Freiheitsberaubung
§240 STGB Nötigung §340 STGB Körperverletzung im Amt §343 STGB Aussageerpressung
§344 STGB Verfolgung Unschuldiger Personen, und ihr beiden hübschen könnt es vergessen die nächsten 2 Jahre befördert zu werden **

Auch wenn die Polizisten cool bleiben, Sie haben ein scheiß Angst davor und werden die Kontrolle beenden, wenn du auch cool bleibst und ihnen glaubhaft vermittelst, das du dir die Zeit nehmen wirst Sie an zu zeigen.



4 Kommentare:

  1. hast du dazu auch seperate quellen, oder hast du das nur bei dem youtube video mitgeschnitten?
    http://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk

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  2. das hier ist die schriftliche Version fürs Handschufach im Auto

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  3. Die Sache ist die, vertraue niemals einer einzigen quelle. schon garnicht youtube.
    ich hab mich mal schlau gemacht und mich beim deutschen hanfverband informiert, und die polizei darf an orten wie z.b. in der nähe von bahnhöfen, ohne jeden grund und verdacht durchsuchen. solltest du das verweigern, wird sie wenn nötig gewalt anwenden.

    auch das zeug das du schreibst, von wegen "der polizist wird es nicht riskieren, gesetze zu verletzen, da es seine karriere blockiert" oder so ist nicht wirklich richtig. in deutschlad kommen nur 0,5% aller anzeigen gegen polizeibeamte zum verfahren, noch weniger polizisten werden jemals verurteilt.

    tut mir leid, aber auf die juristische diskussion auf grundlage dieses artikels mit einem strafvollzugsbeamten solltest du dich nicht einlassen. such die entsprechenden stellen lieber mal im gesetzbuch..

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  4. Hi Rüdiger,
    beginnen möchte ich an dieser Stelle gerne mit einem Zitat von Boogie Down Productions: The police department is like a crew. It does whatever they want to do.

    Und damit sind wir auch schom beim Gegenstand dessen was ich hier mitteilen möchte. Was die Polizei darf oder eben nicht darf kratzt die Bande herzlich wenig. 1:1 verlierst du IMMER gegen einen Bullen und die sind immer mindestens zu zweit unterwegs. Du kannst zu rAnzeige bringen was immer du willst, ich kenne Fälle von 8:2 eindeutigen Aussagen gegen Polizisten und darauf folgende sehr zügige (immerhalb von 3 Monaten) Verfahrenseinstellungen. Das kratzt die herzlich wenig, wenngleich ich zu bedenken geben möchte, dass der Staatsanwalt in der Regel von "seinen Beamten" spricht, auf die er in anderen Angelegenheiten immer mal wieder angewiesen sein wird. Auch und gerade auch hier gilt das Prinzip der Krähe..

    Ich habe einmal einen guten Freund von mir der Rechtsanwalt ist aus Verzweiflung gefragt was denn dann überhaupt noch hilft sich gegen Polizeiwillkür zu wehren, seine Antwort kurz und knapp aber genauso ernst gemeint: 8mm

    In diesem Sinne,

    LG

    Stefan

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