Sonntag, 23. September 2012

H4 Wahnsinn - SEK im Jobcenter

22.09.2012

Jobcenter Wanzleben 

Ein 49-jähriger arbeitsloser Mann wollte letzten Freitag  8 Uhr seinem Termin  im JC nachkommen.
Blitzschnell wurde der 49-jährige Eilsleber überwältigt und festgenommen.

Ein SEK Einsatzkommando hatte sich im JC schwer bewaffnet verschanzten und erwarteten den Mann.

Nach der Festnahme wurde der Mann zur Vernehmung nach Oschersleben gebracht. Gegen ihn wird wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" ermittelt. 
Die Staatsanwaltschaft konnte im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken. 

Was war passiert?


Angeblich rastete der49-jähriger Mann Tags zuvor am Telefon verbal völlig aus, beleidigte die Frau vom JC und drohte ihr an, am nächsten Tag mit einer Schusswaffe bei ihr vorbeizukommen. Er drohte damit, "dass er von der Waffe auch Gebrauch machen würde." Dann legte der Mann auf.
Die Angestellte des Jobcenters zeigte sich angesichts des aggressiven und ernstzunehmenden Inhalts des Gesprächs schockiert und informierte ihren Vorgesetzten. Dieser schaltete die Polizei ein. Natürlich gibt es keinen Beleg über dieses Telefonat.
Doch die Beamten stellten bei ihren ersten Ermittlungen noch am Donnerstag fest: Der Mann ist ihnen kein Unbekannter. Er saß bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen Gewalttaten ab. "Wir sind deshalb auf Nummer sicher gegangen und haben das Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert", sagte gestern Polizeisprecher Joachim Albrecht.
Nach einer ersten Durchsuchung des Mannes durch die Spezialkräfte konnte aber keine Waffe bei dem Mann gefunden werden. Auch sein Auto wurde durchsucht, aber auch dort fand sich keine Waffe.
Die Staatsanwaltschaft konnte im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken. "Eine Schusswaffe konnte aber auch da nicht gefunden werden", sagte am Nachmittag Polizeisprecher Joachim Albrecht. 
Die Staatsanwaltschaft hat aus diesem Grund auch keinen Haftbefehl gegen den Mann bis gestern Abend beantragt, teilte er weiter mit. 
So sieht es aus, wenn den JC Mitarbeitern die Druckmittel der Sanktion nicht mehr auslangen. H4 Empfänger werden zu Schwerverbrechern hoch stilisiert um sie aus der Statistik zu bekommen, bzw um zu verhindern, das Leistungen bezahlt werden müssen. Schließlich brauchen die Banken das Geld ja viel dringender !!

Deswegen NIE telefonieren. Die Mitarbeiter können jederzeit behaupten das du Sie bedroht hast. Inzwischen sind solche und ähnliche unbegründete Strafanzeigen eine übliche Masche um Kunden dazu zu bewegen den ALG2 Bezug zu verlassen.
Eine beleibte Variante ist auch eine Anzeige wegen Betrug, wegen einer angeblichen Bedarfsgemeinschaft.

Mittwoch, 19. September 2012

Wie CDU und FDP die nächste Wahl gewinnen werden

CDU ist seit Jahren im Umfragetief und die FDP eigentlich schon gar nicht mehr erwähnenswert da sie teil weiße weniger als 3% der Stimmen erringen können.
Mit den Piraten ist aber eine weitere Partei aufgetaucht, welche das Linke Spektrum zersplittert und eine Linke Mehrheit auf Bundesebene sicher verhindert. Dennoch würde es nur zu einer großen Koalition mit der SPD reichen, da die FDP den Sprung in die Regierung nicht mehr schaffen würde.

Doch das ändert sich jetzt.

Unter dem Slogan 
Politiker wollen Blitzer-Warner zulassen
verbreitet die aktuelle Bildzeitung aussagen von FDP und CDU Politikern.

Zitat Bild: 
Blitzer-Warner im Navi oder als Handy-App sind in Deutschland verboten – noch! Verkehrsexperten der CDU und FDP wollen das Verbot jetzt kippen, weil sie es für unzeitgemäß halten.
Laut „Saarbrücker Zeitung” sollen Warnvorrichtungen künftig erlaubt sein. Autofahrer dürften sich dann warnen lassen, wo sie mit einemBlitzer rechnen müssen. Der CDU-Verkehrsexperte Thomas Jarzombek sagte der Zeitung: „Wir wollen zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen.” Fest installierte Blitzer an Unfallschwerpunkten seien ohne Zweifel sinnvoll.
Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic hält das strikte Verbot von Radarwarnern in Navigationsgeräten für veraltet. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) müsse bei derFlensburg-Punktereform die Regelung „auf den Prüfstand stellen”. Ramsauer will ein Aufweichen des Warnverbots davon abhängig machen, ob es mehr Verkehrssicherheit bringen würde.
Bislang verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) Blitzer-Warner (§ 23 Abs. 1b StVO). Ein Verstoß liegt bereits dann vor, wenn die Warnfunktion während der Fahrt problemlos eingeschaltet werden könnte, erklärt ADAC-Experte Markus Schäpe. Das bedeutet: Selbst wenn der Fahrer die Funktion nicht nutzt, sie aber beispielsweise auf dem Gerät installiert ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann fallen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister an.
Die Union wolle einen Antrag in den Bundestag einbringen, um die entsprechenden Vorschriften zu ändern. Ein Entwurf liegt aber nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor. Die Grünen und die Polizeigewerkschaft kritisierten die Pläne. Die Polizei verweist darauf, dass durch die fest installierten Blitzer Unfällen vorgebeugt werden könne.
Der ADAC begrüßt den Vorstoß der Koalition. Die geplante Legalisierung stelle eine Anpassung des Rechts an die Realität dar. Der Autoklub fordert, dass auch Verkehrsschilder auf die Radarfallen hinweisen sollten. Zitat Ende
Das dürfte die Liberalen wieder über die 5% Hürde heben und der CDU auch ein paar Stimmen bringen, denn nichts ist dem deutschen so lieb wie sein Auto.

Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich begrüße diese vorgeschlagene Gesetzesänderung.
Doch ist MIR bewusst, das diese Liberalisierung des Rechts nur dem Wahlkampf dient, nicht uns Bürgern. Doch fürchte ich, das die Masse der Bildzeitungsleser nicht so weitsichtig ist und prompt wieder drauf rein fällt. Wir können uns also schon mal drauf einstellen. CDU und FDP werden mit diesem Vorstoß Erfolg haben und die nächsten Jahre die Regierung stellen.




Mittwoch, 5. September 2012

Friedensnobelpreisträger ermordet 13 Zivilisten

Der Friedensnobelpreisträger Barack Obama befiehlt am 2. September in der Stadt Radaa mutmassliche Mitglieder der Al-CIAda in Jemen aus zu schalten.
13 Zivilisten wurden ermordet, einschliesslich zwei Frauen und einem Kind. Das neueste ungesühnte Kriegsverbrechen der Obama-Regierung mit Killerdrohen, welches hauptsächlich Unschuldige aus heiterem Himmel trifft fand nur Tage nach zwei anderen Drohnen-Einsätze im Süden und Osten von Jemen statt.

Auch dort wurden Dutzende Menschen getötet wurden.
Diesmal gibt sich Washington nicht mal mehr die Mühe sich für das "Versehen" zu entschuldigen, ist es doch mittlerweile tägliche Routine geworden.
Der ferngesteuerte Mord aus der Luft wird ohne Rücksicht auf die Souveränität der Länder in Afghanistan, Irak, Iran, Jemen, Libyen, Pakistan, Somalia und Syrien praktiziert. In den ersten drei Jahren hat Obama 268 tödliche Drohnenangriffe genehmigt, fünf Mal mehr als Georg W. Bush es in seinen acht Jahren im Amt getan hat.
Insgesamt sind Drohnen verwendet worden um mehr als 4'000 Menschen zu eliminieren, darunter vier amerikanische Staatsbürger. Tatsächlich ist Obamas Drohnenprogramm die grösste unbemannte Luftoffensive der Militärgeschichte.

Noch nie haben so wenige per Fernsteuerung so viele Menschen getötet.


 Wo ist die UNO, wo sind die Menschrechtler, die Juristen und Moralisten? Wo ist der Internationale Strafgerichtshof? Wo sind die Menschenrechts- organisationen, wie Amnesty International, Deutsche Liga für Menschen- rechte, Human Rights Watch, Internationale Juristenkommission oder Terre des Hommes. Wo sind die Kirchenführer oder die linken und grünen Parteien und wo sind überhaupt die Medien?



Keiner von denen protestiert oder unternimmt etwas gegen dieses Morden aus der Luft.

 Auch die Rechtsprechung genehmigt mittlerweile den Einsatz von Drohnen, um amerikanische Staatsbürger zu verhaften. Ein Gericht im Bundesstaat North Dakota hat die Beschwerde über die erste Nutzung einer Drohne abgelehnt. Der Kläger Rodney Brossart wurde von der Polizei auf seiner Ranch überwältigt, nach dem eine Drohne hauptsächlich zur seiner Lokalisierung verwendet wurde. Richter Joel Medd begründe sein Urteil mit den Worten, "es gab keine unerlaubte Verwendung eines unbemannten Flugobjekts."

Auch der oberste Gerichtshof ist der Meinung, die Polizei darf "den öffentlichen Luftraum" über ein privates Grundstück verwenden und benötigt keine richterliche Erlaubnis um einzudringen. Das heisst, die Sicherheitsbehörden oder das Militär dürfen über jedes Haus und Grundstück fliegen und was am Boden passiert beobachten, aufnehmen und verwenden.



Das ist schlimm genug, denn Drohen können sehr klein sein und nur wenige Meter hoch ganz leise schweben. Es kommt der Tag wo die Polizei nicht nur die Privatsphäre ungehindert verletzt, sondern gezielt einen mutmasslichen Täter aus der Luft einfach abknallt, so wie es in den Zielländern bereits gemacht wird. Experten schätzen, bis 2020 werden 30'000 Drohnen über den Vereinigten Staaten herumfliegen.