Sonntag, 5. Februar 2012

Hartz 4 Sanktionen sind Verfassungswidrig!

Immer wieder höre ich vom Amt die Drohung der ARGE Mitarbeiter gegenüber ihren Kunden, bei Nichterfüllung irgendwelcher Vorschriften 10 bis 30 Prozent des H4 Satzes zu sanktionieren.
Ich kann jedem H4 Empfänger jedoch versichern, das ist eine leere Drohung.

Bereits seit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 sind sämtliche Sanktionen Verfassungswidrig.



1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.


2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.


3. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.









Also nochmal kurz zusammengefasst. H4 ist eine Grundsicherung die mindestens zum Leben notwendig ist. Diese Grundsicherung kann nicht gekürzt werden, da die Höhe der Zuwendung sonst nicht mehr zum Leben reicht. Jedwede Sanktion ist damit hinfällig.

Jeder der also seinen H4-Satz gekürzt bekommt und nicht beim Sozialgericht Klage dagegen erhebt, schenkt dem Staat Geld.

Da die Ämter jedoch Geld sparen wollen und H4 Empfänger gern mittels unsinniger Maßnahmen aus der Statistik entfernen möchten, gibt es trotz diesem Urteil immer wieder Sanktionen, obwohl das Amt weiß, das  diese vom Sozialgericht wieder gekippt werden. Leider wehren sich 90 % der H4 Empfänger immer noch nicht gegen solche Schikanen und Sanktionen. Für mich völlig unverständlich.


Ganz wichtig für eine Klage vor dem Sozialgericht,

ist die Tatsache, das ihr die Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschreibt.
Unterschreibt ihr diesen Vertrag unterwerft ihr euch den Regeln der ARGE und das Gericht hat keinen Handlungsspielraum. Das Amt wird euch sagen das Sie die Vereinbarung dann eben per Verwaltungsakt erlassen, und das dies keinen Unterschied macht, doch das ist gelogen. Genau DAS ist der Unterschied, zwischen einer gewonnenen und einer verlorenen Klage vor dem Sozialgericht.
Also ganz wichtig. Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschreiben.


PS: Ihr braucht keinen Anwalt und keinerlei Geld. 
Für eine Klage vor dem Sozialgericht reicht ein vernünftig artikulierter Brief an das entsprechende Sozialgericht.


..

14 Kommentare:

  1. Ich sage ja auch das ich Heute bei jedem Gang zur ARGEn Unternehmung bzw. Jobcenter einen Anwalt mitnehmen muss. Angst fressen Seele auf und viele haben Angst gar nichts mehr zu bekommen wenn Sie sich wehren. Ich kenne eine Frau die seit Jahren versucht sich zu wehren. Ihre 2 Kinder sind durch Wohnungsverlust beim schlagenden Vater untergebracht.

    Nur wer Geld hat darf vor das Sozialgericht mit Anwalt wir anderen sollen uns ja dort selbst vertreten können oder und haben keinerlei Aussichten auf Erfolg.

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  2. Das stimmt nicht. Ich hatte bisher 5 Termine beim Sozialgericht ohne Anwalt und haben jeden Fall gewonnen.

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    1. Doch das stimmt nur weil andere gewinnen heisst es noch lange nicht das ein Jeder hier Rechte bekäme. Ich selber komme erst gar nicht vor ein Sozialgericht mit meiner Klage. Mir fehlt das Geld für einen richtigen Anwalt. Mein Fall ist auch nicht einfach.

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  3. ich werde mich da weiter informieren denn das ist eine wichtige Sache!
    Zermahlen zwischen Profitgier und Bürokraten oder nicht.
    Was ich mitbekommen habe ist das die Kürzungen sogar zunehmen. Das dieses auf Ängstlichkeit der Betroffenen zurückzuführen ist kann ich mir kaum vorstellen. Denn bei vielen geht es um die Existenz, Gesundheit oder sogar Leben.

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  4. der johnix, kann nicht lesen oder hat eine defizitäre Auffassungsgabe.
    ES IST KEIN ANWALT NÖTIG !!!!!!

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  5. Die wenigen Kommentare hier sind bezeichnend für die Situation.

    Um die von dir hervorragend gut dargestellte Rechtslage zu untermauern,wäre es gut, wenn hier Sozialgerichtsentscheidungen bekannt gemacht würden. Also Fälle wo Harz4 Empfänger den Eingliederungsvertrag nicht unterschrieben haben und ihnen deshalb ihr Leistungsbezug gekürzt wurde.
    Ich freue mich weiterhin auf deine sachlichen Darstellungen der Realität.

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  6. ich mache gern bekannt, was mir zugetragen wird. Jedoch ist zu beachten, das der Umgang der ARGE mit den Kunden völlig abhängig ist vom jeweiligen Sachbearbeiter und dessen Situation gegenüber dem Kunden. Selbstverständlich droht das Amt und versucht bei Erstkontakt auch die Sanktion durch zu ziehen. Hat das Amt jedoch den 2.ten Prozess verloren, dürftest du die Schikane weitgehend hinter dir haben. Das Sanktionen angedroht werden weil die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, habe ICH noch nicht erlebt.

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  7. Guten Abend,

    ist denn eine Klage gegen eine Sanktion vollkommen aussichtslos wenn man eben diese EGV doch unterschrieben hat.
    Im Grunde ist die Sanktion an sich doch trotzdem verfassungswidrig und kann doch dadurch nicht unanfechtbar werden.

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    1. EVG=Vertrag! Und niemand kann euch zwingen gegen euren Willen einen VEtrag zu unterschreiben! Ohne EVG, keine Sanktionen.

      Wenn dir zum Beispiel gesagt wurde, das du die EVG/EinV unterschreiben musst, oder gesagt wurde es drohen dir Konsequenzen bei nicht Abschließen des Vertrages, ist die EVG nichtig(§ 240 StGB Nötigung).

      Dann verfasst du am besten einen Brief. Weiter Infos gibt es bei http://hartz.info/ oder http://www.elo-forum.org/

      Es wird aber nicht unbedingt einfach werden, du musst deine Linie durchhalten.
      Viel Erfolg!

      Denkt dran, wir sind das Volk, wir sind der Staat und das was wir als sozial bezeichnen, ist für uns überlebenswichtig. Um diese Willkür einzuschränken gibt es eigentlich eine Verfassung, doch dazu brauchen wir einen Friedensvertrag. ;)

      @wahrheitskrieg
      danke für den Beitrag, die Urteile sind sehr hilfreich!

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  8. Also .. die obige richterliche Entscheidung ist dein letzter Notnagel, wenn alle anderen Argumente versagen. Man sollte erst andere Begründungen finden, und dieses Urteil nur als letzte Möglichkeit nutzen. Meist gibt dir das Gericht bereits Recht, weil die ARGE gegen zahllose Verpflichtungen und interne Vorgänge verstößt OHNE das deine Begründung benötigt wird. Eine Klage hat schon alleine deswegen IMMER eine Chance auf Erfolg, auch wenn du das Ding unterschrieben hast. .... Sollte aber eine Nachlässigkeit deinerseits zur Sanktionierung geführt haben sind deine Chancen aber beträchtlich höher wenn du das Ding nicht unterschrieben hast. Aber wie gesagt. Die ARGEN verstoßen Ihrerseits beim Sanktionieren oftmals gegen viele internen Regeln, was automatisch DICH ins Recht setzt, so-das sich eine Klage IMMER sinnvoll ist.

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  9. ok danke.
    ich frage mich aber trotzdem warum überhaupt noch sanktioniert wird.
    Es gibt schlicht keinen handlungsspielraum für Sanktionen da Hartz4 Empfänger schon das mindeste bekommen was einem das GG zuschreibt.
    Da kann einfach nichts sanktioniert werden, denn das ist dann ja wiederum verfassungswidrig wie das obige Urteil ja bestätigt.
    Selbst die EGV ist doch somit ungültig da etwas versucht wird zu legalisieren was schlicht verboten ist, egal ob unterschrieben oder nicht.
    Oder sehe ich das falsch

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  10. Kann man eigendlich nicht Strafanzeige erstatten gegen den SB der eine verfassungswiedrige Sanktion ausspricht ?

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  11. Hallo,

    darf ich mal fragen, ob die Sachlage immer noch aktuell ist, ins besondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nun alle Gesetzeslücken geschlossen worden sind?

    D.h. soweit ich weiß, hat ein Verwaltungsakt (VA) nun die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie eine Eingliederungsvereinbarung (EGV).

    Siehe hier ►

    http://www.youtube.com/watch?v=L9t74p54kj4

    Das die Berufung auf das Grundgesetz jedoch immer noch richtig zu sein scheint, kann man aus diesem Interview sehr schön heraushören:

    http://www.youtube.com/watch?v=hc-banXWUs4

    Viele Grüße & vielen Dank

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  12. Hi Wahrheitskrieger, in Berlin Marzahn wird sich auch langsam gewehrt:
    http://kieztreff.coolpage.biz/index.html

    Kurt Biedenkopf hat in der Sendung Maybritt Illner im März 2012 das Verfassungsgerichtsurteil erwähnt und genau in unserem Sinne interpretiert. Das sollte allen Mut machen, daß selbst die rechte CDU sowas von sich gibt.

    http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=SeUhbbAXlh0

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