Dienstag, 2. Juni 2009

Du bist Terrorist!



und wenn Sie dem Film nicht glauben.
Glauben Sie der EU und ihrem EU Haftbefehl




............

Satire-Webseite

Du bist Deutschland – Du wirst abgemahnt

Die Agentur der Kampagne "Du bist Deutschland" will eine Satire der Spots verhindern und droht einem Studenten mit Klage. Internet-User sind empört

Stein des Anstoßes: Die Webseite dubistterrorist.de

Stein des Anstoßes: Die Webseite dubistterrorist.de

Kinder sind kleine Terroristen, die uns den letzten Nerv kosten und die wir trotzdem und gerade deswegen lieben und brauchen – das ungefähr war die Aussage der Kampagne "Du bist Deutschland". Den Nachwuchs befördern sollte diese Imagewerbung die 2005 und 2007 ausgestrahlt wurde, vor allem aber wollte sie im Land positive Energie wecken.

Gar nicht positiv aber ist der Ton, mit dem die verantwortliche Werbeagentur nun auf eine Satire der Kampagne reagiert. Offensichtlich ist der Umgang mit dem Nachwuchs doch nicht so einfach, wie in den Spots gern suggeriert wurde.

"Lieber Herr Lehmann", beginnt eine Mail an den Designstudenten Alexander Lehmann, die fordert, "sämtliche Bezüge" zu der "Du bist Deutschland" Kampagne zu löschen und die Domain "DubistTerrorist.de" nicht mehr zu verwenden. Klingt noch ganz freundlich. Doch die Mail endet mit einer handfesten Drohung: "Sollten Sie meinen Bitten nicht innerhalb der nächsten 3 Tage nachkommen, werden unsere Auftraggeber den Rechtsweg einschlagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dann Kosten auf Sie zukommen ist groß."

Lehmanns Vergehen: Er hat als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video produziert, dass Ton und Logo der Kampagne nutzt, um die Sicherheitspolitik der Bundesregierung zu kritisieren. Um das BKA-Gesetz geht es darin, um Nacktscanner oder biometrische Ausweise und dass das alles nötig sei, "denn Du bist Terrorist". Eine ruhig und darum umso eindringlicher kommentierte Satire, die die Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre zusammenfasst und damit ein bedrückendes Bild entwirft.

Nur wenige Tage war der Film online, als Lehman nun die Klagedrohung bekam – praktischerweise am Freitagabend. Nicht viel Zeit, um sich um einen Anwalt zu kümmern, wenn am kommenden Montag die gesetzte Frist abläuft. Genug Zeit aber, um im Internet Unterstützung zu erhalten.

Der Blogger Markus Beckedahl beispielsweise reagierte sofort: "Das ist ein nicht akzeptabler Versuch, Meinungsfreiheit zu beschränken. Die Kampagne 'Du bist Deutschland' diente zur Auseinandersetzung mit unserem Staat. Wenn ein Student hingeht und sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt und dies in seiner Abschlussarbeit thematisiert, sollte ihm nicht eine Ankündigung zur Abmahnung geschickt werden und damit die juristische Keule." Am Feiertag des Grundgesetzes sei es wohl keine gute Idee, so mit der Meinungsfreiheit umzugehen, schrieb er. Und Benedikt Köhler bloggte: "Du bist peinlich".

Michael Trautmann, Geschäftsführer der Werbeagentur, sieht dagegen seine "Markenrechte" verletzt. Immerhin sei "Du bist Deutschland" eine eingetragene Marke.

Das sei eine seltsame Haltung, finden jene, die ihn im Netz kritisieren. Immerhin habe die Kampagne damals doch erreichen wollen, dass man sich mit Deutschland auseinandersetzt. Im "Manifest" dazu hieß es: "Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken. (...) Du bist von allem ein Teil. Und alles ist ein Teil von dir. Du bist Deutschland."

Dass die Agentur Kempertrautmann damals mit ihrem Slogan gar nicht so Unrecht hatte, kann sie gerade im Netz beobachten. Kommentare gibt es dort zuhauf und keiner davon ist in ihrem Sinne.

Update: Was ein Sturm doch für eine reinigende Wirkung haben kann. Nun soll es doch keinen "Rechtsweg" geben und auch keine "Kosten" für Alexander Lehmann. Denn alles habe nur auf "Missverständnissen" beruht, wie Agentur-Geschäftsführer Trautmann hier in den Kommentaren schreibt. Es sei vor allem um die Persönlichkeitsrechte der Kinder gegangen, mit deren Bildern die ursprüngliche Kampagne warb. Die habe man schützen wollen. Von Markenrechten war nicht mehr die Rede. Gegen den Schutz von Kindern hat natürlich niemand etwas, auch nicht Lehmann. Daher hat er deren Motive auf seiner Seite unscharf gemacht. Dafür darf er weiter ungestraft behaupten: "Du bist Terrorist".



Du bist Deutschland, Du hast Angst

Wie stark das Video "Du bist Terrorist" den Nerv getroffen hat, zeigt eine neue Klagedrohung: Jemand fürchtet, durch den Film mit Terror in Verbindung gebracht zu werden

Du bist Terrorist - das Video hat seinem Autor sehr viel mehr Aufmerksamkeit beschert, als ihm lieb ist

Du bist Terrorist - das Video hat seinem Autor sehr viel mehr Aufmerksamkeit beschert, als ihm lieb ist

Alexander Lehmann hat mal wieder Post von einem Anwalt bekommen. Das klingt erst einmal langweilig, hinter dem Satz aber verbirgt sich eine Geschichte, die viel darüber erzählt, was die ständigen Terrorwarnungen, Terrordrohungen und Terrorjagdberichte so mit Menschen machen.

Alexander Lehmann hat unter dem Titel "Du bist Terrorist" die einstige Werbekampagne "Du bist Deutschland" parodiert und als satirisches Video ins Netz gestellt. In einer Minute und 59 Sekunden beschreibt es polemisch und pointiert die Neuerungen der Inneren Sicherheit in den vergangenen Jahren in Deutschland und zeichnet das Bild eines Staates, in dem jeder überwacht wird. Das allein war kein Problem. Die enorme Aufmerksamkeit, die Lehmanns Video zuteil wurde, allerdings schon.

Wenige Tage nach der Veröffentlichung meldete sich bei dem Studenten aus Hamm die erste Anwaltskanzlei und forderte, den Film aus dem Netz zu nehmen. Der Vorwurf der Werbeagentur, die die Kanzlei vertrat: Er verletzte Markenrechte. Nachdem diese Klagedrohung im Internet noch viel mehr Aufmerksamkeit erregte und zu diversen Medienberichten unter anderem hier bei ZEIT ONLINE geführt hatte, rückte die Agentur von ihrer Drohung ab. Man einigte sich – plötzlich waren Anwälte dabei nicht mehr nötig – in einem Telefonat.

Nun hat Lehmann wieder ein Einschreiben bekommen. Zitat: Das Video stelle einen Zusammenhang her "zwischen dem Namen unseres Mandaten und dem Terrorismus". Es werde der Eindruck erweckt, der Mandant sei Terrorist, "könne aber zumindest mit Terrorismus oder terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen". Da der Mandant vorhabe, in die USA zu ziehen, fürchte er deswegen Nachteile. Lehmann solle das Video aus YouTube entfernen, zumindest aber den Namen ändern.

Eine interessante Befürchtung. Wer sich den Film anschaut, wird Mühe haben, darin Namen zu entdecken, abgesehen von Typbezeichnungen wie "Tante Elfriede", "Max Mustermann" oder "Maus83". Alle Menschen und Zusammenhänge sind symbolhaft verfremdet, um so allgemeingültig wie möglich zu sein. Offensichtlich aber nicht allgemeingültig genug.

Mindestens einen der im Video gezeigten Namen gibt es tatsächlich, kein Wunder allerdings. Google findet 16.900 Seiten aus Deutschland mit ihm darin, das Telefonbuch kennt ihn 233 Mal – eine ganze Menge also. Trotzdem fühlte sich ein ganz bestimmter Mensch angesprochen. Er soll hier nicht explizit genannt werden, um nicht noch einen Zusammenhang zwischen ihm, dem Video und dem Terrorismus herzustellen. Er ist offenbar schon besorgt genug.

Sein Anwalt, Michael Potthast, sagt: "Mein Mandant ist viel in den USA und er sagt, sie seien dort nahezu hysterisch, wenn es um Terrorismus geht. Er hat Angst, dass er Nachteile erfährt." Man habe daher um Änderung gebeten. Potthast sagt, es sei bewusst keine "strafbewehrte Unterlassung", und es würden auch keine Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Man wolle nur, dass der Name geändert werde oder der Film verschwinde. Doch wie stark muss Tante Elfriede von der Terrorhysterie angesteckt sein, um so etwas zu befürchten?

-------------------------------------------------------------------------------------------

scanners

Leute, verbreitet dieses Video.

Es kann nicht sein das soetwas zensiert wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen