Jobcenter Wanzleben
Ein 49-jähriger arbeitsloser Mann wollte letzten Freitag 8 Uhr seinem Termin im JC nachkommen.
Blitzschnell wurde der 49-jährige Eilsleber überwältigt und festgenommen.
Ein SEK Einsatzkommando hatte sich im JC schwer bewaffnet verschanzten und erwarteten den Mann.
Nach der Festnahme wurde der Mann zur Vernehmung nach Oschersleben gebracht. Gegen ihn wird wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft konnte im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken.
Was war passiert?
Angeblich rastete der49-jähriger Mann Tags zuvor am Telefon verbal völlig aus, beleidigte die Frau vom JC und drohte ihr an, am nächsten Tag mit einer Schusswaffe bei ihr vorbeizukommen. Er drohte damit, "dass er von der Waffe auch Gebrauch machen würde." Dann legte der Mann auf.
Die Angestellte des Jobcenters zeigte sich angesichts des aggressiven und ernstzunehmenden Inhalts des Gesprächs schockiert und informierte ihren Vorgesetzten. Dieser schaltete die Polizei ein. Natürlich gibt es keinen Beleg über dieses Telefonat.
Doch die Beamten stellten bei ihren ersten Ermittlungen noch am Donnerstag fest: Der Mann ist ihnen kein Unbekannter. Er saß bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen Gewalttaten ab. "Wir sind deshalb auf Nummer sicher gegangen und haben das Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert", sagte gestern Polizeisprecher Joachim Albrecht.
Nach einer ersten Durchsuchung des Mannes durch die Spezialkräfte konnte aber keine Waffe bei dem Mann gefunden werden. Auch sein Auto wurde durchsucht, aber auch dort fand sich keine Waffe.
Die Staatsanwaltschaft konnte im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken. "Eine Schusswaffe konnte aber auch da nicht gefunden werden", sagte am Nachmittag Polizeisprecher Joachim Albrecht.
Die Staatsanwaltschaft hat aus diesem Grund auch keinen Haftbefehl gegen den Mann bis gestern Abend beantragt, teilte er weiter mit.
So sieht es aus, wenn den JC Mitarbeitern die Druckmittel der Sanktion nicht mehr auslangen. H4 Empfänger werden zu Schwerverbrechern hoch stilisiert um sie aus der Statistik zu bekommen, bzw um zu verhindern, das Leistungen bezahlt werden müssen. Schließlich brauchen die Banken das Geld ja viel dringender !!
Deswegen NIE telefonieren. Die Mitarbeiter können jederzeit behaupten das du Sie bedroht hast. Inzwischen sind solche und ähnliche unbegründete Strafanzeigen eine übliche Masche um Kunden dazu zu bewegen den ALG2 Bezug zu verlassen.
Deswegen NIE telefonieren. Die Mitarbeiter können jederzeit behaupten das du Sie bedroht hast. Inzwischen sind solche und ähnliche unbegründete Strafanzeigen eine übliche Masche um Kunden dazu zu bewegen den ALG2 Bezug zu verlassen.
Eine beleibte Variante ist auch eine Anzeige wegen Betrug, wegen einer angeblichen Bedarfsgemeinschaft.
Sicherlich ist es nicht richtig das Mitarbeiter aus dem SC ihre Kunden mit dem Vorwand ab wiegeln das Sie bedroht wurden.
AntwortenLöschenAber mal zu einer anderen Sichtweise - wie oft hört und liest man das es schon wieder Angriffe auf Mitarbeiter vom Arbeitsamt gegeben hat, manche sogar mit Todesfolge.
Ist das in Ordnung? Müssen Kindern Ihre Mütter genommen werden für so ein beschi... bürokratisches Sozial System? Die Leute die da sitzen machen Ihren Job nach vorschrift, so ist es leider nach unser derzeitigen Gesetzen.
Das Leute, die solche Androhungen am Telefon und vor Ort machen, dafür bestraft werden finde ich absolut in Ordnung!
Lieber Leser.
AntwortenLöschenMein Blog Wahrheitskrieg ist ein Blog, der Sichtweisen oder Meinungen vertritt, die NICHT im Medienmainstream behandelt werden. Die Meinung die du gerade zu dem Thema geäußert hast ist BILD-Zeitungs Volksverdummungs Nivou. Sicher , natürlich hast du Recht, doch diese Propaganda kannst du in jeder Standart Zeitung und in jedem Fernsehformat finden. Deswegen biete ICH eben andere Sichtweisen an um den Geist zu öffnen für eine andere mögliche Wahrheit. Ob du die annehmen magst, oder nicht, darf jeder Leser in jedem Artikel neu für sich selbst entscheiden.