Donnerstag, 30. April 2009

Einige wichtige Punkte zur EU-Verfassung

Die folgenden Punkte der EU-Verfassung freuen zwar vielleicht die Generäle, aber...?

  • Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU- Mitglieder: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“
    (Artikel I-40)

  • Ermöglichung des Einsatzes von EU-Streitkräften im Inneren, wenn „Interessen und Werte der Union gefährdet sind“ (Art. I-40)

  • Einrichtung eines „Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“, um die Rüstungsindustrie zu stärken

  • Ermächtigung zu weltweiten Militärinterventionen („Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“) ohne räumliche Einschränkung, ohne Bindung an ein UN-Mandat

  • Militärische Beistandsverpflichtung im Kampf gegen den „Terrorismus“, Freibrief zur Aufstandsbekämpfung in „Drittstaaten“ unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“

  • Einrichtung eines militärischen Kerneuropas: Länder mit „anspruchsvollen Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten“ (Art. I-40)

Die folgenden Punkte der EU-Verfassung erfreuen zwar vielleicht die Konzerne, aber....?

  • ... Ausschaltung der Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei Handelsverträgen, die Dienstleistungen im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit betreffen

  • Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zu einer Wirtschaftspolitik, die „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist“ (Art. III-69)

  • Die exklusive Unionskompetenz für die Aushandlung und Annahme von Handelsverträgen wird auf den Bereich ausländischer Direktinvestitionen ausgedehnt

  • Öffnen der Tür für die Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Dienste im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit durch die Aufhebung der Vetomöglichkeit im EU-Ministerrat und durch den ...

  • Freihandel als Verfassungsauftrag für die Außen- und Sicherheitspolitik: Im Zielkatalog für das „auswärtige Handeln“ der EU findet sich unter anderem: „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft“, „Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“ (Art. II-188)

  • Förderung der Atomindustrie: Über einen Annex („Kernenergie als unerläßliche Hilfsquelle“) wird der EURATOM-Vertrag in die EU-Verfassung aufgenommen (Die meisten Uranbergwerke sind im Besitz der Familien Rockefeller und Rothschild.)


Die Rechte der EU-Verfassung umfassen Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Sie formulieren aber nur ein Minimalrecht, das in einer Reihe von Fragen weit hinter den Rechtsrahmen einzelner Mitgliedstaaten zurückfällt. Zum Beispiel wird die Pressefreiheit nur geachtet, nicht gesichert. Und die Menschenrechte enthalten nur noch das Recht auf Würde für alle Menschen. Alle anderen Grundrechte, einschließlich dessen auf Leben, gelten nur für Personen. Diese sind definiert als Menschen, die Pläne haben. Danach sind neugeborene und erst Recht ungeborene Menschen sowie Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung dem Sachenrecht unterworfen. Die Verfassung schafft somit kein einziges neues europäisches Grundrecht, sie fasst nur den kleinsten gemeinsamen Nenner von derzeit in der EU bestehendem Recht zusammen. Doch hat diese Verfassung Vorrang vor dem Grundgesetz und dem Bundesrecht (Art. 1-6)! Hinzu kommt, dass die EU-Grundrechte nicht per Klage beim EU-Gerichtshof geltend gemacht werden können (Süddeutsche Zeitung vom 12.5.05), wie es in Deutschland bei dem Bundesverfassungsgericht möglich ist.

Von der „Freiheit des Unternehmertums“ ist in der Verfassung die Rede, was einen großen Spielraum offen lässt; eine Sozialpflicht des Eigentums, wie zum Beispiel im Grundgesetz der BRD vorgesehen, ist dort mit keinem Wort erwähnt.

Meistens, wenn es um soziale Rechte geht, verweist die Charta auf „nationale Bestimmungen“. Wenn es dagegen darum geht, den „freien Personen-, Waren- und Kapitalverkehr“ zu sichern, gibt es solche Einschränkungen nicht, da werden die Rechte als europaweit geltende Rechte formuliert. So sind die EU-Kompetenzen in den Sektoren Gesundheit, Bildung, Verteidigung und Sozialpolitik immer noch begrenzt. Zum Beispiel hat das Europaparlament praktisch keine Einflussmöglichkeiten in den Bereichen der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wurde von „unseren“ Politikern Art. 146 des Grundgesetzes (Forderung einer Verfassung für die BRD) deshalb nicht umgesetzt, damit das Deutsche Volk die Pläne mit der europäischen Verfassung nicht durchkreuzt?

In der Zeitschrift Neuen Solidarität Nr. 22/2005 erschien ein Interview mit Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag eingelegt hat. Er sagte darin unter anderem: „Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr ! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!“

http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901&q=EU-Verfassung&total=26&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0

Weitere Hinweise:

"Panorama-Beitrag" zur erschreckenden Unkenntnis der Politiker über die EU-Verfassung: http://video.google.de/videoplay?docid=5237879946330399901&q=EU-Verfassung&total=26&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0

Reformvertrag EU: Achtung Hochverrat!:
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2007/nr45-vom-12112007/reformvertrag-eu-achtung-hochverrat/

Zum staatlichen Tötungsrecht in der EU-Verfassung siehe:
http://www.lutz-forster.de/html/00126.html

Aufschlussreiches Informationsblatt der Initiative "Mehr Demokratie":
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/md/pdf/volksentscheid/europa/md-papers/2007-md-eu-23-punkte.pdf

Warum sich die EU-Verfassung so sehr vom Grundgesetz unterscheidet:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24954/1.html

Sehr informativer Vortrag über die EU-Verfassung von Prof. Karl A. Schachtschneider:
http://youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M

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