Freitag, 22. Mai 2009

Bankenrettung verfassungswidrig?

Eperte hält Soffin-Gesetz für verfassungswidrig. "Parlamentarier im Deutschen Bundestag haben derzeit nicht das Recht, die Geldflüsse zu kontrollieren."

Quelle:
www.mmnews.de/index.php/200905202973/MM-News

Der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz.

Zur Begründung führte Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität, am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com an, dass die Parlamentarier im Deutschen Bundestag derzeit nicht das Recht haben, die Geldflüsse zu kontrollieren.

„Die derzeitigen Regelungen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz verstoßen nach meiner Überzeugung gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Budgetrecht des Parlaments“, sagte Schwintowski.

Dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) stehen insgesamt 480 Mrd. Euro zur Verfügung, um durch die Finanzkrise angeschlagenen Banken zu helfen - ein Großteil davon sind Liquiditätsgarantien.

Davon profitiert insbesondere der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) mit über 52 Milliarden Euro. Ohne die Liquiditätsspritzen wäre das Institut nicht überlebensfähig. Der Bund will die Bank vollständig übernehmen. Ein weiterer Großnutzer der Garantien ist die HSH Nordbank mit einer Summe von über 30 Milliarden Euro bei den Bürgschaften.

Wirtschaftsrechtler Schwintowski sprach von einem problematischen Vergabeverfahren. Für kleinere Beträge sei es wohl ausreichend, wenn der Finanzminister selbst oder ein Gremium wie der Lenkungsausschuss entscheide. „Von bestimmten Größenordnungen an, nach meiner Meinung ab einer Milliarde Euro, müsste es aber einen Zustimmungsvorbehalt des Parlamentes geben, ähnlich den Zustimmungsvorbehalten im Aktiengesetz für Aufsichtsräte.“

Schwintowski hält daher gesetzgeberische Konsequenzen für unausweichlich: „Im Minimum müsste man über ein Einspruchsrecht des Parlamentes für die Fälle nachdenken, in denen Beträge zur Unterstützung einer einzelnen Bank zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe dem Volumen nach dem Haushalt einer mittelgroßen deutschen Stadt entsprechen, also etwa ab fünf Milliarden Euro.

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