Die von Bundeskanzlerin Merkel vor einem Jahr ausgesprochene Staatsgarantie für Sparer ist nichts als heiße Luft und rechtlich völlig unverbindlich.
Am 5. Oktober 2008, kurz nach dem Ausbruch der Finanzkrise, trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Journalisten und gab eine bis dahin einmalige historische Erklärung ab:»Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.«
Das ist eine faktische Staatsgarantie für alle Spareinlagen!
Run auf Banken vermeiden
Der Hintergrund für diesen außergewöhnliche Zusicherung lag auf der Hand: Die Regierung wollte vermeiden, dass die Bankkunden nach der HRE-Katastrophe ihre Konten plünderten und so ein Bankensterben und damit die Zerstörung unseres Finanzsystems auslösten. Denn: Banken verfügen grundsätzlich nur über einen Teil ihrer Sichteinlagen (gemeint sind damit die täglich verfügbaren Guthaben auf Konten), die als Barreserve gehalten und nicht weiter verliehen werden dürfen. Ein zusätzlicher Teil muss bei der Notenbank entsprechend als Mindestreserve hinterlegt werden.Die Mindestreserve bei europäischen Banken beträgt zwei Prozent. Den Rest, die sogenannte »Überschussreserve«, kann die Bank nutzen, um weitere Kredite zu vergeben. Je nach Rating muss aber nur ein Teil der Kreditsumme auch wirklich vorhanden sein. In Deutschland ist dies der 18-fache Wert des Eigenkapitals eines Finanzinstitutes.
Nur ein kleiner Teil, etwa drei Prozent der Guthaben, sind bei den Banken als Bargeld ständig verfügbar. Das erklärt, warum die Banker nichts mehr fürchten als einen »Run« der Kunden auf ihre Konten, denn das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Fällen von Zahlungsunfähigkeit geführt – und genau das wollte die Bundeskanzlerin mit ihrer »Garantie« vermeiden.
Ist die Sparergarantie eine Garantie?
Doch die Wirtschafts- und Finanzkrise ist heute noch schlimmer als vor einem Jahr, für Hunderte von Milliarden haftet der Staat alleine für die angeschlagenen Banken. Was aber ist mit dem kleinen Sparer? Gilt die Sparergarantie von Frau Merkel noch?Als Staatsgarantie (also als juristische Haftung für Hunderte von Milliarden Euro für die Spareinlagen der Bürger) hätte das Versprechen der Kanzlerin und des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück (SPD) in ein Gesetz umgearbeitet werden müssen. Das war aber nie der Fall!
Lediglich eine »politische Erklärung« sei das gewesen, ließ man seinerzeit verlauten, denn vor einer tatsächlichen Haftung, die zu Papier gebracht werden sollte, scheuten die Protagonisten zurück.
Die Welt am Sonntag (WAMS) hat trotzdem vom Kanzleramt ein klares Bekenntnis zu der damals abgegebenen »Garantie« erwartet und nachgefragt. Die Antwort, die sie in ihrer neuesten Ausgabe veröffentlicht, ist nichtssagend und doch höchst aufschlussreich: »Die Frage stellt sich derzeit nicht, weil es keine Bedrohung für die Spareinlagen mehr gib.« – Wie bitte? Keine Bedrohung für die Spareinlagen? Wieso brauchen dann die Banken und Landesbanken immer neue Milliarden vom Staat?
Dann folgt ein Eiertanz vom Kanzleramt, so die WAMS weiter: »Aus dem Kontext der damaligen Äußerungen werde klar, dass sich die Garantie auf die akute Situation im Herbst 2008 und die damaligen Sorgen vieler Menschen bezogen habe. ›Eine Unendlichkeitsgarantie kann eine solche Erklärung natürlich nicht haben.‹ Ausdrücklich zurückgezogen, das wird betont, sie die Garantie jedoch nicht.«
Ja, was denn nun? Gilt die Sparergarantie noch, gab es sie jemals? Aus der Stellungnahme des Kanzleramtes heraus dürfte das wohl eher zu einer »Gefühlsfrage« werden.
Egal wie, im Zweifelsfalle wird der Staat sich auf juristische Positionen zurückziehen und die lauten: Es gibt kein Gesetz, indem die Staatsgarantie für Spareinlagen verfestigt ist. Die vor einem Jahr so vollmundig abgegebene »Garantie« ist also demnach nichts als ein Versprechen und rechtlich völlig unverbindlich, nur um das »dumme« Volk zu beruhigen.
Was aber, wenn – wie in Island erst vor ein paar Monaten geschehe – Tausende von Sparern das Geld von ihren Banken holen wollen und diese gar nicht über so viel Bargeld verfügen oder gar geschlossen sind? Oder wie in Großbritannien, als Hunderte von Menschen ihr Geld von der Northern-Rock-Bank abholen wollten? Was dann, Frau Merkel?
Also: Vertrauen Sie entweder den juristisch haltlosen Versprechen der Regierung oder holen Sie Ihr Geld von der Bank, so lange Sie es noch können!
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