Mittwoch, 29. Juni 2011

Regierung muss Regelsätze erhöhen und plant 10€ für 2012


Offenbar plant die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze zum Jahresbeginn 2012. Laut Medienberichten habe es interne Vermerke des Bundesfinanzministerium und des Bundessozialministerium gegeben, die eine Erhöhung der Arbeitslosengeld II Sätze bezifferten.

Zum Jahresbeginn 2012 sollen die Arbeitslosengeld II (ALG II) Eckregelsätze um gut zehn Euro steigen. An sich hatten sich Bundesregierung und SPD auf eine schrittweise Anhebung verständigt. So sollten die Regelleistungen 2012 um drei Euro steigen. Nun habe erfordert der Bericht zur Höhe des Existenzminimums eine höhere Angleichung. Demnach steigen die Regelleistungen von 364 auf 374 Euro je Single Haushalt (plus 2,7 Prozent). Kinder, die Bedarfsgemeinschaften leben und das 5. Lebensjahr nicht überschritten haben, sollen eine Erhöhung um vier Euro, als eine Anhebung auf 219 Euro erfahren. Das bestätigte der Sozialausschuss des Bundestages im Vorfeld der Verhandlungen.

Die Erhöhungen sind keineswegs eine „soziale Wohltat“ im Sinne der Bundesregierung, sondern aufgrund des Existenzminimums-Berichts quasi unausweichlich. Erwerbsroseninitiativen und Sozialverbände kritisieren die Anpassungen als „völlig unzureichend“. So beklagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, die „angepeilten Anpassungen sind viel zu niedrig“. Nach Auffassung des Sozialverbandes müsste der Eckregelsatz für einen Alleinstehenden mindestens 420 Euro betragen. Der derzeit berechnete Bedarf wurde „klein gerechnet“, so Schneider. Die derzeitige Regelleistungen würden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben. Denn Berechnung ist nicht nach dem tatsächlichen Bedarf realisiert, sondern künstlich klein gerechnet worden. Eine offizielle Bestätigung für die Anpassung gibt es noch nicht und wird im Herbst diesen Jahres erwartet.

NRW Das Land muss Hart IV-Sätze vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen

Obwohl der Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken einen Antrag verabschiedet hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die neu berechneten Hartz IV-Sätze einzureichen, verweigert sie dies bislang. Für die Betroffenen hat das zur Folge, dass sie nun einen individuellen, langwierigen Rechtsweg beschreiten müssen, um die Rechtmäßigkeit der ALG II Regelbedarfssätze überprüfen zu lassen. Dazu erklärt die 1. Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.:

„Für den SoVD Nordrhein-Westfalen ist nicht hinnehmbar, dass die Menschen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, alleine gelassen werden. Die Landesregierung selbst hat die Neuberechnung der Sätze immer wieder scharf kritisiert. Insoweit können wir nicht nachvollziehen, warum das Land nicht tätig wird. Eine Normenkontrollklage würde eine schnellstmögliche Klärung für die Betroffenen herbeiführen und ihnen einen langjährigen Klageweg ersparen.

Auch der im März dieses Jahres gefundene Kompromiss zur Berechnung der Hartz IV-Sätze wird nach Einschätzung vieler Fachleute den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht. Denn die Berechnung legt den Verdacht nahe, dass mit statistischen Tricks ein vorher festgelegtes Ergebnis erzielt wurde. Darüber hinaus werden mit der neu eingeführten Regelbedarfsstufe 3 erwachsene Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben, schlechter gestellt. Davon sind insbesondere behinderte Menschen betroffen, die nur noch 80 Prozent des Regelsatzes erhalten (291 Euro statt 364 Euro). Wir appellieren daher an die Landesregierung, sich für ein Normenkontrollverfahren einzusetzen und die Neuberechnung der Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“

Quelle

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