Samstag, 12. Mai 2012

Ein Einstiegsgehalt von monatlich 1000 Euro brutto ist sittenwidrig


Das hat der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 2 ZU 7/07).
Die Richter gaben damit der Rechtsanwaltskammer Hamm recht, die wegen einer entsprechenden Stellenanzeige ein Aufsichtsverfahren gegen den dafür zuständigen Anwalt einer mittelständischen Kanzlei geführt hat.

Jetzt nicht gleich feuchte Augen bekommen.  

Das Urteil gilt natürlich nicht für ALLE, sondern nur für Juristen.  Juristen sind bekantlich keine Menschen. Deswegen gilt offensichtlich hier auch nicht die Tatsache, das laut Grundgesetz alle Menschen gleich behandelt werden MÜSSEN.

Juristen sind also laut Gericht keine Menschen wie alle anderen und müssen mit mindestens 2300€ pro Monat entlohnt werden.

Laut FAZ online haben die überwiegende Mehrzahl der Jura-Absolventen inzwischen Schwierigkeiten, in den ersten Berufsjahren ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

 oooohhhh... Die tun mir aber leid ... ohhhh  nur 2300€  ooohhhh.  Was für ein mikriges Gehalt gegenüber dem Vollzeitarbeiter der nicht Jurist sondern MENSCH ist und sich mit läpischen 900€ durchschlagen muss. Und das nicht nur die ersten Jahre, wie Juristen, sondern den REST ihres Menschseins.

OK.. fassen wir nochmal zusammen.
 Laut Richter (Az.: 2 ZU 7/07) ist es sittenwidrig wenn ein Jurist weniger als 2300€ bekommt.

Aber ALLE anderen .. , also .. die Menschen .. bei denen sind 800€ (Elektriker) oder 700€ (Frisör) völlig in Ordnung.

Das unser GG  *** (Art 3 GG) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. ***
etwas GGGAAAANZ anderes sagt, scheint die Richter NICHT zu kümmern. 

Aber vieleicht sind ja Richter auch keine Menschen ... so wie Juristen ... und müssen sich deswegen auch nicht ans GG halten.


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