Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der "Ehre" halber ihre Frauen und Töchter ermorden. Und auch wer einem ethnischen Europäer einfach so den Kiefer bricht, der wird vor Gericht als "Kulturbereicherer" gefeiert. Eine erschreckende Bestandsaufnahme.
Überall in Europa sind Europäer inzwischen Menschen zweiter Klasse. Zeitgleich sprechen immer mehr europäische Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes.Da hat der 25 Jahre alte muslimische Mitbürger Shamso Miah in Großbritannien nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds Bank anstehen wollen, drängelte sich frech vor. Er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, heißt Cherie Blair. Sie ist die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und Cherie Blair ließ den Mann mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, genießen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: "You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.” (etwa: Sie sind ein Mensch mit religiösen Grundüberzeugungen und wissen auch so, dass Ihr Verhalten unakzeptabel ist). Nie zuvor hat man in Großbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil - wie viele andere - in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen.
Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Großbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, acht Jahre später waren es 1999 mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele - und heute sind es schon mehr als 10.000. Zwölf Prozent aller in Großbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime - mit steigender Tendenz (insgesamt gibt es derzeit 84.000 Häftlinge). Dabei machen Muslime gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger, die etwa Frauen vergewaltigt haben. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen und an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar mit Berufung auf den Islam-Ideologie, weil Sexualstraftaten von Muslimen laut Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber dem Druck der Mitbürger wurde inzwischen nachgegeben.
Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schließlich anerkennt ein wachsender Teil von ihnen in Europa unser Rechtssystem nicht, will nur unter dem islamischen Rechtssystem (Scharia) leben. Moslemische Kriminelle stehen in Großbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Zeitung Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert.
Auch dieses Urteil schockierte in den vergangenen Tagen viele Europäer: Der Iraker Mohammed Ibrahim, 32, ist laut Gericht ein Totschläger. Er hat mit seinem Auto die 12 Jahre alte Britin Amy Houstion beim Rasen angefahren, keinen Krankenwagen gerufen und das schwer verletzte Kind einfach im Straßengraben elendig sterben lassen. Britische Gerichte ordneten daraufhin die Deportation des Irakers in sein Heimatland an. Doch der Iraker wusste Rat - er zeugte zwei uneheliche Kinder, rief den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Und nun kam das Urteil: Es verstößt angeblich gegen die Menschenwürde des Totschlägers, den Asylbewerber aus Großbritannien zu werfen. Schließlich habe er ja noch schnell zwei Kinder gezeugt. Und deshalb müssen die Briten ihm nun sogar noch Asyl geben (!) und Sozialhilfe zahlen. Nur seine Fahrerlaubnis dürften sie für einige Monate einbehalten, wenn er denn eine hätte.
Wie lang geht ein ethnischer Europäer ins Gefängnis, der immer wieder ein 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt, Tag für Tag? Drei Jahre, fünf Jahre, acht Jahre? Moslem Yusuf Mangera kann Ihnen sagen, wie lange er ins Gefängnis muss. Der Mann gab Koranunterricht in britischen Moslemfamilien. Und im Koranunterricht vergewaltigte er immer wieder ein kleines Mädchen, während das Kind im Koran las. Immer wieder. Yusuf Mangera wurde zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das wars. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist er in wenigen Wochen schon wieder auf freiem Fuß.
Baha Uddin ist ein zugewanderter Moslem, der im Norden von London neben einer christlichen Kiche lebt. Der Mann fordert beständig von den Christen in seiner neuen Heimat mehr Toleranz ein - nur selbst will der Moslem nicht tolerant gegenüber seinen Mitmenschen sein. So hat er sich bei der Gemeinde über die Kirche in seiner Nachbarschaft beschwert. In dieser singen an den Wochenenden Christen. Das hört der Moslem Baha Uddin. Und er fordert die Christen dazu auf, ihn und seine Tochter, die wegen der "schlimmen Christenlieder" angeblich nicht mehr im Garten spielen könne, nicht weiter so grausam zu quälen. Die Gemeinde hatte nun ein Einsehen: Dem Zuwanderer aus dem islamischen Kultutrkreis zuliebe wurden die Londoner Christen Ende 2009 dazu aufgefordert, in ihren Messen nicht mehr (oder wenn überhaupt noch, dann nur ganz leise!) zu singen. Nur noch maximal 20 Minuten dürfen die Christen jetzt pro Woche in der Kirche singen, bei Nichtbeachtung drohen 2.250 Pfund Strafe und Schließung. Die Kirche wird wohl geschlossen werden - damit Baha Uddin endlich seine verdiente Ruhe vor den intoleranten Christen hat.
Ähnlich Unfassbares passiert in Österreich: Als "allgemein begreiflich" hat das Gericht in Wien im Januar 2010 den Mordanschlag eines gebürtigen Türken auf seine Frau bezeichnet. Sie wollte sich scheiden lassen, der Mann stach mehrmals zu. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, hatte der 46-jährige Familienvater zu einem Messer gegriffen. Er stach seiner Frau damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun allen Ernstes zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Islamische Vergewaltiger kriegen in Europa fast durchweg Bewährungsstrafen, Beispiel Schweiz: Migrantenbonus für einen Türken vor einem Gericht in Zürich: Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. Februar 2008. Ein bereits vorbestrafter Türke sprach in einem Restaurant an der Zürcher Langstrasse eine 17-jährige Schweizerin an und folgte ihr auf die Toilette. Als die junge Frau seine 50 Franken für sexuelle Dienste ablehnte, drängte er sie in eine Toilettenkabine und vergewaltigte sie. Als die Frau kurz darauf die Polizei anrief, drohte der Täter damit, sie umzubringen. Weil der Angeklagte geständig war und sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte, kam er beim Zürcher Bezirksgericht mit einer Bewährungstrafe davon.
Beispiel Schweden: In Linköping (Zentralschweden) haben zwei junge Mitbürger ein 10 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Die Tat ist unstrittig. Und dennoch passiert - nichts. Denn die jungen Mitbürger sind erst 12 und 13 Jahre alt. Sie sind aber erst von 15 Jahren an in Schweden strafmündig. Und deshalb wird sie nicht einmal die Polizei verhören oder ermahnen, weil das angeblich ihrer weiteren Entwicklung schweren Schaden zufügen könnte. Die Schweden sind entsetzt darüber, wie weit es in ihrem Land, das inzwischen die höchste Vergewaltigungsrate in Europa hat (6 Prozent der Schwedinnen wurden nach offiziellen Angaben 2008 vergewaltigt) schon gekommen ist.
Nicht anders ist es in Deutschland: Vergewaltiger werden in Deutschland mit Gefängnis bestraft. Und zwar auch im Falle versuchter Vergewaltigung, die nur wegen der Gegenwehr des Opfers nicht ausgeführt werden konnte. Nicht so bei Türken: In Neu-Ulm hat ein Gericht einen türkischen Taxifahrer, der nach einer Fahrt nächtlich in die Wohnung seines Fahrgastes eingedrungen war und die Frau gegen ihren Willen zu vergewaltigen versuchte, im Januar 2010 nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zu einer milden Bewährungsstrafe wurde vom Gifhorner Amtsgericht Ende 2009 auch ein aus dem Nahen Osten zugewanderter, streng religiöser Vergewaltiger verurteilt. Der Mann habe sich - so die Richter - in einem "Verbotsirrtum" befunden. Wie sollte der Mann wissen, dass man Frauen hier in Deutschland nicht vergewaltigen darf, zumal, wenn man ihnen auch noch ein wenig Geld für Sex zusteckt... Das Urteil wurde von anderen Moslems mit wohlwollendem Interesse aufgenommen.
Migrantenbonus nennt man es, wenn ethnische Deutsche und Zuwanderer für eine Straftat vor Gericht völlig anders behandelt werden. Der Migrationsbonus, den 2009 ein Iraker im holsteinischen Neumünster bekommen hat, der könnte in die deutschen Geschichtsbücher eingehen: Er hat sich an einem 12 Jahre alten Mädchen vergangen - und hat dafür vom Richter eine milde Bewährungsstrafe bekommen. Der Richter hielt dem Kinderschänder seine Jugend (19) Jahre zu Gute. Das Signal an andere zugewanderte Kinderschänder dürfte klar sein: Einmal darf man in Deutschland problemlos ein Mädchen vergewaltigen.
In Bad Kissingen hat ein Türke versucht, einen Bundeswehrsoldat zu ermorden. Das Opfer leidet noch heute unter den schweren Folgen der schweren Verletzungen. Der Türke bekam 2009 - wie bei diesen liebreizenden Mitbürgern meist üblich - vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja "nur" ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre...
Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Mode, Beispiel Mehmet B.: Der Türke ist ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und vier Vorstrafen, hat als “harte Strafe” dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, sechs Monate auf Bewährung erhalten. Das Opfer versteht seither die Welt nicht mehr: “Der Täter kommt frei, aber ich werde mein Leben lang unter den Folgen leiden.”
Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Ein brutaler 25-jähriger Algerier, den das Lindauer Amtsgericht bereits mehrfach wegen grundloser Prügel-Attacken auf deutsche Frauen verurteilt hat, wurde 2009 mit unglaublicher Milde vor Gericht behandelt und gleich wieder freigelassen. Sofort war er wieder auf Lindaus Straßen zum Verprügeln von Frauen unterwegs. Zuvor hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mitbürgers aus dem islamischen Kulturkreis Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab. Der Algerier läuft frei herum - und der Algerier schlägt weiterhin hemmungslos zu... was soll den schon passieren?
Sie glauben immer noch nicht, dass es einen Migrationsbonus und mildere Strafen für Zuwanderer als für ethnische Deutsche gibt? Tag für Tag fällen deutsche Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes und behandeln selbst zugewanderte Vergewaltiger mit windelweichen Samthandschuhen, Beispiel Neuburg: Dort haben die Richter unlängst einen 28 Jahre alten türkischen Vergewaltiger wegen dessen "kulturell geprägter Erziehung" jetzt nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hat seiner mit ihm zwangsverheirateten Frau (inzwischen geschieden), die keinen Geschlechtsverkehr wollte, bei der Vergewaltigung auch noch auf den Kopf geschlagen. Selbst die Staatsanwältin berücksichtigte, dass der Täter in einem türkischen Kulturkreis aufgewachsen war, in dem Vergewaltigung in der Ehe bis 2005 laut dortiger Rechtsprechung nicht strafbar war. Somit hätte der Angeklagte für seine Tat kein Schuldbewusstsein. Also das Signal an unsere Zuwanderer: In Deutschland gilt zwar der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber wenn ihr Zuwanderer vor Gericht nachweisen könnt, dass ihr eine "kulturell geprägte Erziehung" in einem islamischen Land genossen habt, dann kriegt ihr den Migrationsbonus und könnt hier machen, was ihr wollt! Beispiel: Das Abhacken von Händen ist weder im Jemen noch in Saudi-Arabien bei Dieben verboten. Wenn also demnächst ein Jemenite oder Saudi in Deutschland einen Dieb erwischt, kann er ihm gleich eine Hand abhacken - und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. So die offenkundige Logik der deutschen Richter, weil das ja im Herkunftsland nicht unter Strafe steht. Mehr noch: Jeder Moslem aus Iran darf demnach von sofort an in Deutschland alle Kreuze zerstören - auch das steht in seinem Herkunftsland Iran ja nicht unter Strafe.
Was passiert wenn ein Glatzkopf mit Bomberjacke in Deutschland ein Hakenkreuz auf die Wand einer Synagoge schmiert? Der Haftrichter wird tätig, die Menschen bilden Lichterketten gegen Rechtsextremismus und die Medien sind erschüttert. Und was passiert, wenn ein Algerier eine Synagoge in Dresden angreift und Hakenkreuze auf die Wand einer Synagoge schmiert? Nichts - der 39 Jahre alte Algerier wurde vom Haftrichter laufen gelassen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein deutscher Junge würde 14 Menschen bei verschiedenen Anlässen zusammenschlagen. Oder er würde 14 Mal bei verschiedenen Einbrüchen erwischt. Was würde mit so einem Intensiv-Straftäter wohl geschehen? Ein inzwischen 35 Jahre alter Türke hat schon 13. (!) Vorstrafen im Strafregister eingetragen und wurde dann mit einer multikulturellen Einbrecher-Gruppe erwischt, die mehr als 20 Einbrüche verübte. Und die Richter? Sie schickten den Türken im Januar 2010 wieder einmal mit einer Ermahnung nach Hause.
Ein anderer unglaublicher Fall: Rudolf Arning ist verzweifelt. Der Inhaber der Baufirma Holstein Gleis- und Tiefbau will sein Unternehmen jetzt verkaufen – weil ihn das Arbeitsgericht zwingt, Verbrecher wieder einzustellen. Erst hat ein Iraner nachweislich Firmengelder veruntreut, Arning spricht von rund 200.000 Euro. Dann hat ein Freund des Iraners Diesel für rund 20.000 Doch jetzt soll Arning auf Anordnugn eines deutschen Gerichts den Dieseldieb wieder einstellen. Das Arbeitsgericht urteilte: Die Verfehlungen des Mannes in der Vergangenheit seien ja kein Hinweis darauf, dass er auch in Zukunft weiter klaut. „Ein unfassbares Urteil!“ findet Arning. Vor allem weil der Bruder des geschassten Poliers den Betriebsleiter, der ihn überführte, noch an Leib und Leben bedrohte. „Wenn ich die Aussagen nicht zurückziehe, werde er mit seinem Bagger ein Loch graben und meine Leiche darin verscharren“, soll der Bruder gesagt haben.
Ausländer, die in Deutschland Straftaten verüben, müssen nach deutschen Gesetzen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie zu einer Haftstrafe von mehr als 36 Monaten verurteilt werden. Dann geht es aus dem Knast direkt zurück in die Heimat. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Ende 2009 der Klage eines 38-jährigen Türken, der wegen eines brutalen Mordes immerhin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung stattgegeben. Beklagte war die Stadt Kornwestheim. Sie hatte - wie im Gesetz gefordert - die Ausweisungsverfügung erlassen. Der 1971 in der Türkei geborene Mann sollte nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in sein Geburtsland deportiert werden. Doch die gutmenschlichen Richter fanden, die Stadt müsse erst einmal nachweisen, dass der Mörder nach der Haftzeit wieder eine Gefahr für die Bürger werden könne.
Täterschutz ist in Deutschland eben viel wichtiger als Opferschutz. Das bekommen jetzt die Verwandten des 2003 von einem Türken ermordeten deutschen Elite-Polizisten Roland Krüger zu spüren. 2003 ermordete Yassin Ali K. den Berliner Roland Krüger. Eigentlich wurde Yassin Ali K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das findet man nun aber schon bei den multikulturellen Behörden wieder ungerecht und viel zu hart, denn der Migrationsbonus muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden. Also "prüft" man, ob der jetzt 39-Jährige Polizistenmörder nicht wieder das Gefängnis verlassen darf. Die Berliner Justiz findet das bei unserem ausländischen Mitbürger völlig "normal". Man will dem Mitbürger "Erleichterung" durch Ausgang in die Freiheit gewähren - nach den Verwandten des Opfers fragt niemand mehr.
Und das Amtsgericht Heilbronn hat 2009 das Verfahren gegen zwei türkischstämmige Schüler wegen des Grölens judenfeindlicher Parolen eingestellt. Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“.
Wenn Menschen in Deutschland ein Haus anzünden wollen, in dem türkische Mitbürger wollen, dann überbieten sich deutsche und türkische Medien sofort in der Berichterstattung. Wenn eine mehrfach vorbestrafte türkische Kriminelle ein Haus mitsamt Bewohnern anzünden will, dann interessiert das niemanden mehr - und die Frau darf nach Zahlung von 700 Euro vor Gericht gleich wieder nach Hause gehen. Dazu eine Randbemerkung vom Prozess aus der Ahlener Zeitung 2009: "Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“
Ein 43 Jahre alter türkischer Krimineller wurde 2009 vom Bochumer Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Türke hatte für acht Menschen Pässe gefälscht. Die dienten dann betrügerischen Auto-Finanzierungen - Zweck des Ganzen waren bandenmäßige Betrügereien in Deutschland, auch in Bochum und Umgebung. Die Pass-Käufer hatten sich mit ihrer falschen Identität Kredite für die Finanzierung teurer Autos erschlichen und dann die fälligen Raten nicht bezahlt. Allein durch die gelieferten Pässe des jetzt verurteilten Türken konnten zwölf Pkw erbeutet werden. Geschätzter Schaden: zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Alles nicht so schlimm fanden die Richter. Schließlich gibts ja den Migrantenbonus.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren und von der Polizei angehalten werden, dann gibts Ärger - wenn Sie keinen Migrationshintergrund haben. Wenn Türke Ahmet Ö. (38), der derzeit Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und wegen Betruges laufen hat, in Deutschland mit seinem protzigen Bentley ohne Führerschein geblitzt wird - dann schlucken deutsche Richter und lassen den Mann laufen. Nochmals: Türke Ahmet Ö. wurde ohne Führerschein erwischt und geblitzt - ohne Folgen! Freispruch! Unglaublich - Ein Urteil im Namen, aber ganz sicher ohne Rückendeckung des Volkes.
Über 10.000 Schnäppchenjäger, die zwischen April 2003 und September 2005 bei Ebay im Internet Markenartikel ersteigert haben, bekamen umgehend ein Paket aus Mainaschaff (Kreis Aschaffenburg). Von dort aus lief, weitgehend in türkischer Hand, ein schwunghafter Handel mit gefälschter Ware, Textilien, Schuhen, Handtaschen und Accessoires, unter dem Namen und mit Markenzeichen weltbekannter Hersteller. Für mehr als 3000 nachgewiesene Betrugsfälle wurden die Türken Ende 2009 verurteilt - zu einer milden Bewährungsstrafe.
Wie überall in Europa gilt auch in den Niederlanden eigentlich das Recht für alle Bürger gleich - zumindest auf dem Papier. Und wie überall in Europa gibt es für Moslems auch in den Niederlanden Sonderrechte. 2009 berichtete das NRC Handelsblad, in den Niederlanden gelte für Moslems jetzt landesweit die Scharia (islamisches Recht). Ein Autor aus dem islamischen Kulturkreis hatte das für die Zeitung nachrecherchiert: Jede Woche werden danach minderjährige Mäödchen in den Niederlanden von Mohammedanern zwangsvergheiratet. Und die Polygamie unter Moslem-Männern wird zum Normalfall. Es gibt inzwischen auf allen Gebieten zwei parallele Rechtssysteme.
Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung.
Muslime genießen überall Sonderrechte - vor Gericht bekommen sie in westlichen Ländern etwa den Mogrationsbonus und die westliche Politik hofiert diese Menschengruppe wie keine andere. Mitbürger dieses Kulturkreises werden auch von Banken hofiert. In Deutschland etwa hat die Deutsche Bank eigene Filialen für türkische Mitbürger, in denen türkisch gesprochen wird und wo die Mitbürger gesüßten Tee bekommen. Vor allem gibt es dort Sonderrechte für türkische Kunden, die deutsche Kunden nicht bekommen - kostenlose Überweisungen in die Türkei etwa. Solche Sonderrechte genießen Bankkunden auch in Großbritannien. Weil Moslems gemäß ihrer Ideologie ja angeblich keine Zinsen bezahlen dürfen, bezahlen Moslems keine Überziehungszinsen - die bürdet man den Nicht-Moslems auf, die für Muslime mitzahlen dürfen. Beispiel Lloyds Bank: Da zahlen Mohammedaner beim Überziehen des Kontos nur 15 Pfund - Nicht-Mohammedaner aber 200. Allah-uh Akhbar!
Kennen Sie den alten Spruch »Verbrechen lohnt sich nicht«? Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, sollten Sie vielleicht erst einmal Ihren Arzt oder Apotheker danach fragen, ob Sie auch wirklich ganz gesund sind. Wenn Sie sich leicht aufregen, dann lesen Sie jetzt bitte NICHT weiter. Straßenräuber, Vergewaltiger und Mörder bekommen nämlich in Europa von gerichten sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Guthaben. Finanziert wird das aus Steuermitteln. In den Genuss der Steuergelder – pro Person bis zu 5.550 Euro – kommen in Europa allerdings nur kriminelle Zuwanderer. Da gibt es einen ganz sicheren Geheimtipp. Nein, Sie müssen nicht etwa arbeiten. Jedenfalls keinesfalls ehrliche Arbeit verrichten. Aber haben Sie vielleicht schon einmal einen Menschen getötet? Oder könnten Sie zumindest als Straßenräuber oder Einbrecher tätig werden? Oder als Vergewaltiger? Das wird nämlich ganz offiziell aus Steuergeldern mit mit zu 5.550 Euro belohnt.
Derjenige, der einen Schaden verursacht, hat dafür zu büßen. Hier betrifft es Täter wie auch Richter.
AntwortenLöschenWenn das Recht nach unserem Rechtsverständnis nicht mehr gewährleistet wird, haben wir die Pflicht, es selbst umzusetzen!
Die Art und Weise der Bestrafung ist unter den Umständen der gedehnten und gebeugten momentanen (rassistischen) Rechtsprechung nur noch nach individuellem Rechts-und Ausgleichsempfinden möglich, auch wenn dem gewisse anarchistische und selbstjustitiare Züge automatisch innewohnen.
Letzlich muß aber ein Rechtsausgleich stattfinden.
In Ermangelung ordentlicher staatlicher Rechtsprechung jedoch muß ein solches Vorgehen akzeptiert werden.
Es darf unter diesen Umständen auch nicht davor zurückgeschreckt werden, selbst einen Richter persönlich zur Rechenschaft zu ziehen! Er hat sein Amt verwirkt und ist somit nichts anderes als ein Krimineller, der zudem sonst vollkommen ungeschoren davon käme.
Der Bürger als Souverän darf dies nicht dulden!
Bravo! Bravo! Bravo! Für diesen Blogeintrag!
AntwortenLöschenEr spricht mir und (ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster) 75 % der deutschen Bevölkerung (die übrigen 25 % sind die "Ewig-Grünen" und "Hardcore-Sozialen") aus der Seele!
Warum wird die Problematik mit unseren "Kulturbereicherern" von der Politik konsequent ignoriert?
Weil sich keiner damit befassen will. Zu heiß, die Sache. Könnte man sich dran die Hände (und damit die Karriere) verbrennen.
Was auch kaum einer mitkriegt, (oder mitkriegen will) sind die Tricks der Immigranten, um sich vor drohender Abschiebung zu drücken. Und der Steuerzahler kommt für ALLE Kosten auf.
2 Beispiele:
Familie B., die mehrfach kriminell (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl) in Erscheinung getreten ist, soll in den Kosovo abgeschoben werden, wo sie ursprünglich herkommt.
Als 1. weiß Fam. B. natürlich, dass eine Abschiebung in Deutschland nicht von heute auf morgen passiert und hat vorgesorgt.
Die Mutter ist nämlich (mal wieder) hochschwanger und der Vater ist... NEIN... nicht der Kosovare, der mit ihr verheiratet ist...Nein, nein, nein. Welche Überraschung!!!! Ein deutscher Dauer-Hartz IV - Empfänger. Zumindest auf dem Papier. Da wechselt ein Hundert-Euro-Schein den Besitzer und schon ist schnell eine Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennung gesetzt. Der deutsche Hartz IV´ler hat ja nichts zu befürchten (Stichwort: Unterhalt); bei ihm wird kaum was zu holen sein.
Dafür hat die Familie B. aber die erste Runde gegen den Vater Staat und die "dummen deutschen Bürger" gewonnen. Denn das neugeborene Kind hat ja nun offiziell einen deutschen Vater!
Was nun?
Wenn die Ausländerbehörde das nicht schrecken sollte (was es in den meisten Fällen leider jedoch tut) und die Familie B. dennoch abgeschoben werden soll, hat sich die schlaue Kosovarenfamilie etwas ganz besonderes ausgedacht.
Kurz bevor der Termin für die Abschiebung da ist, lässt sich Mama B. in die Klapse einweisen. Suizidgefährdet! Weil sie ihre Kinder nicht im "bösen, bösen Kosovo" aufwachsen sehen möchte.
Suizidgefährdet, ist klar!
Nun versucht die Ausländerbehörde die Frau Mama B. aus der Klapse zu kriegen, um sie trotzdem abzuschieben.
Doch hier kommen dann die Gerichte ins Spiel!
Rechtsanwalt X, den die Familie sich selbstverständlich auf Kosten des Steuerzahlers genommen hat, reicht in allerletzter Sekunde (er ist ja nicht dumm) einen Eilantrag bei Gericht ein.
Da so ein Gericht einen derartigen Antrag natürlich zunächst einmal prüfen muss, geht das Flugzeug in den Kosovo ohne Familie B.
Nun sitzt der Richter stirnrunzelnd vor diesem Antrag und denkt an die arme, arme Mama B. in der Klapse. Und mit einer schwungvollen Handbewegung schließt er die Akte und verkündet lauthals, dass Familie B. nicht abgeschoben werden darf.
Fall erledigt und Familie B. darf bleiben.
Ist das nicht schön????
Und das Beste: Diese Geschichte hat sich wortwörtlich und tatsächlich so ereignet und ist KEIN Einzelfall. Ich sitze an der Basis, bearbeite Asylangelegenheiten, falls hier jemand meinen sollte, ich sauge mir das aus den Fingern.
Nein, nein. Ich kriege das alles live mit. Jeden Tag.
Schönen Gruß!