Dienstag, 10. Januar 2012

Christian Wulff und der endlose Ärger

Informationen der Bild am Sonntag zufolge sagte Wulff auf einem Neujahrsempfang für seine Mitarbeiter am Freitagnachmittag: "In einem Jahr ist das alles vergessen." Der Präsident versicherte, er wolle bis 2015 einen guten Job machen und sei zuversichtlich, "dass dieses Stahlgewitter bald vorbei ist". Wulff betonte demnach, er wolle dem Amt den zweiten Rücktritt nach Horst Köhlers Abgang im Mai 2010 ersparen. SZ-Informationen zufolge machte Wulff bei einer kurzen Ansprache im Präsidialamt deutlich, dass er nicht zurücktreten, sondern sich im Amt bewähren wolle. Wenn man sich 2013 wieder zum internen Neujahrsempfang treffe, würden hoffentlich Sachthemen die Diskussion um das Bundespräsidialamt bestimmen, zitierten Teilnehmer das Staatsoberhaupt.


Wie kam es dazu: Wir erinnern uns.
Wulff hatte einen privaten Kredit (Höhe: 500.000 Euro) mit vergünstigen Konditionen angenommen, obwohl das laut Gesetz unter Strafe steht. Wulffs Kreditaffäre beschäftigt nun angeblich die Justiz. „Die Staatsanwaltschaft hat vier Anzeigen vorliegen, die überprüft werden“, sagte der Sprecher der Behörde. Laut „Stuttgarter Nachrichten“ geht es um den Vorwurf der Vorteilsannahme. Die Staatsanwaltschaft muss jede Anzeige prüfen, die bei ihr eingeht. Jedoch wissen wir ja aus Erfahrung, das hochrangige Politiker bisher äußerst selten angeklagt und meines Wissens noch NIE verurteilt wurden.

Wie zum Hohn hat Herr Wulff jetzt seinerseits einen Blogger angezeigt. Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Christian Wulff und dessen Frau Bettina muss sich ein 45-Jähriger aus dem sächsischen Zittau demnächst vor Gericht verantworten. Er soll auf seiner Facebook-Seite ein Foto des winkenden Paares veröffentlicht haben, bei dem nachträglich ein Hitlergruß hineinretuschiert wurde, wie der Sprecher des Dresdner Landgerichtes, Ralf Högner, mitteilte. Der Prozess vor der Staatsschutzkammer beginne am 11. Januar. Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sagt der bekannte Strafrechtler Udo Vetter (lawblog.de).
Dem stehe allerdings der Straftatbestand "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" (§ 90 StGB) entgegen. Und dabei handle es sich "um einen Ehrenschutz, der über das Normale hinausgeht". Sprich: Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, können im Falle Wulff eine Straftat sein. " In solchen Fällen kann jeder gegen den Urheber solcher Witze oder Beleidigungen Strafanzeigen erstatten .

Ich schließe mich deswegen den immer lauter werdenden Aufruf zum Rücktritt an. Es kann nicht sein, das Herr Wulff das Gesetz übertritt und sich mittels Amts-Macht und teuren Anwälten der Strafverfolgung entzieht, aber gleichzeitig Kritik und Spott des kleinen Bürgers mittels Sonderrechten seines Amtes verfolgen lässt.

Das ganze ist nur noch ein schlechter Witz. Hier kommen die faschistoiden Tendenzen unseres Unrechtsstaates mal wieder überdeutlich ans Tageslicht.

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